Im Fall um den mutmaßlichen chinesischen Spion Jian G. und der mitangeklagten Chinesin Yaqi X. hielt die Bundesanwaltschaft am Oberlandesgericht Dresden ihr Plädoyer.
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft hält es als erwiesen an, dass beide Angeklagten gegen die Bundesrepublik Deutschland eine Agententätigkeit für den chinesischen Geheimdienst ausgeübt haben.
Dabei sieht die Bundesanwaltschaft bei Jian G. aufgrund seiner mindestens 20-jährigen Agententätigkeit sowie seines planvollen Handelns in der Ausspähung von EU, Deutschland, der AfD und politisch Verfolgten und Oppositionellen eine besondere Schwere. Der Verteidiger von Jian G. erklärte gegenüber Epoch Times, dass er das beantragte Strafmaß für seinen Mandanten für überzogen hält. ________________________________________________________________
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Im Gerichtsprozess am Oberlandesgericht
Resten gegen den mutmaßlichen
chinesischen Spion gab es heute am 11.
Verhandlungstag das Pléoyer der
Bundestaanwaltschaft.
Behan G liegt aus unserer Sicht ein
besonders schwerer Fall der
geheimdienstlichen Agententätigkeit vor,
insbesondere weil er seine
Ausforschungsbestrebungen
auf viele verschiedene Objekte
konzentrierte,
weil er breit gestreute Interessen des
Nachrichtendienstes verfolgte, sowohl
militärische Ausspungsziele, nämlich den
Flughafen Leipzighalle, als auch
chinesische Oppositionelle in
Deutschland, als auch Vorgänge im
Europäischen Parl Parlament und in der
Partei des ihm vorgesetzten Abgeordneten
des Europäischen Parlaments ausspähte.
>> Sie sprachen heute auch darüber, dass er
mit seinem womöglich Führungsoffizier
Gespräche führte über einen Antrag gegen
Menschenrechtsverletzung in China an
Falungon praktizierenden. War das ein
abgehörtes Gespräch? Worum ging es dort
und hat das auch Einfluss auf die aus
ihrer Sicht nachgewiesene
Agententätigkeit?
Wir haben Gespräche gehört, bei denen er
nach unserer Überzeugung und nach dem
Ergebnis der Beweisaufnahme mit einem
Führungsoffizier
sprach über Vorgänge im Europäischen
Parlament. Das ist eine
Begehungsweise, die hier auch aus
unserer Sicht zur Verurteilung führt.
>> Und dabei ging es auch um einen
Entschließungsantrag des EU-Parlaments
gegen Menschenrechtsverletzung an Falung
praktizen.
>> Ja,
>> sie haben diese Ausspielung von
Oppositionellen in Deutschland auch als
ein Tatbestandsmerkmal
für ähm Interessen, die gegen
Deutschland gerichtet sind, erwähnt? In
welchem Sinne ist das so?
>> Personen, die sich in die Bundesrepublik
Deutschland begeben und sich dem Schutz
unserer Rechtsordnung unterstellen,
dürfen nicht ausgespäht werden, bzw.
wenn das getan wird im Interesse eines
ausländischen Geheimdienstes, dann ist
das eine Tätigkeit, die sich gegen die
Interessen der Bundesrepublik richtet.
7inhalb Jahre Haft für Jang und 2 Jahre
und 9 Monate für Jaji X fordert die
Bundesanwaltschaft
wegen gemeinschaftlicher
Agententätigkeit für den chinesischen
Geheimdienst. Dabei sieht die
Bundesanwaltschaft bei Jang G aufgrund
seiner mindestens 20-jährigen
Agententätigkeit seinem gezielten
Handeln in einem breiten Feld der
Ausspehung von EU, AfD, der BRD und den
politisch verfolgten, die hier leben,
eine besondere schwere seiner Schuld
vorliegen. Gegenüber Epoch Times
erklärte der Verteidiger von Jang G,
dass er das Strafmaß für überzogen hält.
Die Haftstrafe soll nach Ansicht der
Bundesanwaltschaft direkt nach dem
Urteilspruch verbüst werden, da
Fluchtgefahr besteht und weiter
dringender Tatverdacht.