Mit der umfangreichen Reform der Nachrichtendienste soll der Schutz von Berufsgeheimnisträgern aufgeweicht werden. Dazu gehören nicht nur Anwälte und Ärzte, sondern auch Journalisten. Einige der Sachverständigen, die in einer Anhörung des Innenausschusses dazu befragt wurden, sehen darin neue Risiken für die Arbeit von Redaktionen. ________________________________________________________________
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Mit der umfangreichen Reform der Nachrichtendienste soll
der Schutz von Berufsgeheimnisträgern aufgeweicht werden.
Dazu gehören nicht nur Anwälte und Ärzte, sondern auch Journalisten.
Einige der Sachverständigen,
die in einer Anhörung des Innenausschusses dazu befragt wurden,
sehen darin neue Risiken für die Arbeit von Redaktionen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz dringt in die Räumlichkeiten
einer Redaktion ein, die möglicherweise im Auftrag einer fremden Macht
Desinformation verbreitet und zerstört diese,
um so die Verbreitung der Desinformation zu unterbinden.
Das sind alles Handlungen, die passen unter dieses Gesetz.
Nochmal, ich sage nicht,
das wird in wenigen Monaten geschehen, aber es ist möglich.
Sowas macht ein Rechtsstaat nicht.
Er greife zu offenen Eingriffsmaßnahmen, die für die Betroffenen
öffentlich diskutierbar und rechtsschutzfähig seien.
Dadurch zeichnet sich ein Rechtsstaat aus.
Nicht, dass heimlich irgendwelche Leute irgendwo hingehen
und das kaputt machen oder wegnehmen oder verfälschen.
Und darum möchte ich Sie ganz herzlich bitten. Ich habe noch nie
in meiner Tätigkeit als Gutachter eine Vorschrift gesehen, die ich
für so offensichtlich verfassungswidrig gehalten habe für diese.
Doch nicht nur für die Redaktionen selbst, sondern auch für Informanten
und Whistleblower, die sich an die Presse wenden,
sehen Sachverständige mit der Reform der Nachrichtendienste Risiken.
Der Gesetzentwurf löst aus guten Gründen
also riesige Befürchtungen aus bei beruflichen Geheimnisträgern,
vor allem aber auch bei den Zeitungsredaktionen,
weil die Zeitungsredaktionen natürlich fürchten,
dass durch diese Gesetzesnovelle in der Sache die Cicero-Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts, wichtiges Stichwort,
faktisch außer Kraft gesetzt wird, weil Menschen, Informanten,
die Geheimnisse aus dem Bereich der Regierung bei Zeitungen
namhaft machen, dann eben bei der Regierung doch bekannt werden,
ohne dass ein Bundesverfassungsgericht im Sinne
von Cicero dagegen einschreiten könnte.
Denn eine Rechtsprechung wäre nicht möglich,
da der Bürger von der Geheimdienstmaßnahme nichts mitbekommt
und daher nicht gerichtlich dagegen vorgehen kann.
Das Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2007
erklärte Durchsuchungen und Beschlagnahmungen bei dem Magazin Cicero
wegen des Verdachts auf Verrat
von Dienstgeheimnissen für verfassungswidrig.
Das ist hier das ungelöste große Dauerproblem,
die fehlende Transparenz.
Es wird ja auch der Datenschutzbeauftragte, der speziell dem BND immer
so auf die Nerven gegangen ist, der wird ja ausgeschaltet.
Und das impliziert eben das Problem, dass da ganz starke
Institutionen entstehen in Gestalt der Geheimdienstbehörden,
die dann ohne wirkliche rechtsstaatliche Ermächtigung
eine anlasslose Dauerüberwachung durchführen oder mal fischen.
Und davon bekommt der Bürger gar nichts mit.
Parallel sehen beide Normen,
sowohl die im BNDG als auch die im Verfassungsschutzgesetz,
zu weitreichende Verstrickungsregelungen vor.
Das bedeutet, es gibt zu weitreichende Ausnahmen, wann man
gegen Berufsgeheimnisträger doch gezielt Maßnahmen einleiten kann,
weil sie sozusagen beteiligt sind.
Im BNDG sind dann auch so Zusammenhangsregelungen.
Da geht es um Sachen wie Mitteilungen entgegennehmen,
Schriftstücke entgegennehmen, Kontakt pflegen.
So sieht ja die typische Tätigkeit von einem Anwalt,
einer Anwältin oder von einer Journalistin mal ex ante aus.
Die nehmen Dokumente entgegen, man tauscht sich aus,
man bespricht sich über bestimmte Dinge.
Und da gibt es aus meiner Sicht große Gefahren, dass gerade Anwältinnen
und Anwälte, aber auch Journalistinnen und Journalisten wegen ihrer
Berufswahrnehmung in diese Verstrickungsklauseln reinrutschen.
Da sollte aus meiner Sicht auf jeden Fall aufgenommen werden,
dass diese Unterstützung bewusst erfolgen muss.
Also es muss auch eine Willenskomponente drin sein.
Die Bundesregierung hat den 609 Seiten starken Gesetzentwurf
zur Reform des Nachrichtendienstgesetzes eingebracht.
Die Regierung hatte zuvor eine Frist für die Reform
durch das Bundesverfassungsgericht erhalten.
Diese läuft zum Ende des Jahres aus.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das ursprüngliche
Nachrichtendienstgesetz in Teilen als verfassungswidrig angesehen.
Nach der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss erfolgt
eine Beratung und mögliche Änderungen werden vorgenommen.
Schließlich gibt der Innenausschuss
nach der Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab.
Nach der Beratung und weiteren möglichen
Änderungen erfolgt im Plenum eine Abstimmung.
Schließlich muss noch der Bundesrat zustimmen.