Mit der umfangreichen Reform der Nachrichtendienste soll es den deutschen Geheimdiensten zukünftig legal sein, Minderjährige als V-Leute zu gewinnen. Sachverständige, die in einer Anhörung des Innenausschusses dazu befragt wurden, sehen dies kritisch, wie auch große Teile der Opposition. ________________________________________________________________
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The German government is proposing a reform to allow the legal recruitment of minors as informants (V-Leute) for intelligence services to combat youth radicalization. However, experts and opposition members have raised significant constitutional and ethical concerns, questioning the necessity of this measure and the potential risks to the minors involved.
Minderjährige als V-Leute für den deutschen Geheimdienst sollen mit
der umfangreichen Reform der Nachrichtendienste zukünftig legal sein.
Damit will die Bundesregierung auf das zunehmende Phänomen reagieren,
dass Jugendliche als Wegwerfagenten
oder für extremistische Anschläge genutzt werden.
Sachverständige, die in einer Anhörung
des Innenausschusses dazu befragt wurden,
sehen dies ebenso kritisch wie große Teile der Opposition.
Also ich glaube, das war schon ein lang gehegter Wunsch der Dienste,
vor allem des Verfassungsschutzes,
dass man auch Minderjährige als Quellen anwerben kann.
Ich muss sagen, mit Blick auf die jetzige Bedrohungslage,
mir ist kein Fall bekannt, wo ich sagen würde,
ohne Minderjährige kommt man nicht weiter.
Also wenn man mir darlegen und beweisen würde, dass dieser
Terroranschlag oder jeder Terroranschlag verhindert worden wäre,
wenn man einen 16-, 17-Jährigen als Quelle angeworben hätte,
dann hätte ich dann durchaus Verständnis für den Wunsch.
Aber so habe ich es eigentlich nicht.
Man habe als Staat eine Verantwortung gegenüber Minderjährigen
und sollte versuchen, sie aus der Szene herauszuholen,
findet der ehemalige Bundesverfassungsschutzpräsident.
Anstatt dass der Staat seiner übergeordneten Fürsorgepflicht nachkommt
und versucht, das Kind rauszuholen,
wird es im Grunde genommen noch angefüttert
und mit Aufgaben und Aufträgen versehen.
Das Instrument der V-Leute sei immer ein zweischneidiges Schwert.
Zum einen muss man an Informationen herankommen,
die man vielleicht nicht durch technische Aufklärung erhalten kann.
Aber zum Zweiten besteht immer die Gefahr,
dass durch den Einsatz von V-Personen
Zum einen sich die Person radikalisiert, die Person aus dem Ruder läuft
und auch nicht mehr wahrhaftig berichtet.
Der Jurist Dr. Ulrich Vosgerau sieht jedoch noch ein anderes Problem.
Denn im Gegensatz zu Staatsanwaltschaft und Polizei sind
die Nachrichtendienste nicht gesetzlich dazu verpflichtet,
Ermittlungen einzuleiten,
sobald sie Kenntnis von einem Anfangsverdacht einer Straftat erhalten.
Dies ist im sogenannten Legalitätsprinzip verankert.
Das heißt, wenn die Kenntnisse von schweren,
sogar schweren Straftaten erhalten,
dann können die damit zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft gehen.
Aber sie können auch sagen, wir gehen nicht zur Polizei, aber du machst
besser jetzt bei uns mit, weil wir nämlich so viel wissen.
Denn gerade Geheimdienste haben ja ein großes Interesse,
sich Quellen zu bewahren,
die auch abhängig sind und die man notfalls erpressen kann.
Ja, mit dem Argument, wir gehen zur Polizei,
wenn du bei uns nicht mitmachen willst.
Der Sachverständige Prof. Dr. Markus Löffelmann sieht dies anders.
Er sieht das Problem eher in den unterschiedlichen Gesetzen
der Landesverfassungsschutzbehörden.
Und ich empfehle dabei immer einen Blick in die Polizeigesetze.
Denn dort finden wir praktisch keine Regelungen
zum Schutz Minderjähriger.
Warum? Weil diese Rechtsmaterie
auf die Abwehr von Gefahren angelegt ist.
Und solche Gefahren können auch von Minderjährigen ausgehen.
Wenn man das jetzt gedanklich überträgt auf die Vorfeldbefugnisse der
Nachrichtendienste, dann finde ich, ist das ein schlagendes Argument.
Das gilt dort auch. Dort, wo Gefahren entstehen können,
müssen solche Gefahren im Blick behalten werden.
Im Bereich der Fürsorge und bei der Art des Vertragsverhältnisses
zwischen den Geheimdiensten und den Jugendlichen,
die für ihre Dienste in der Regel bezahlt werden,
sieht der Sachverständige Lukas Manns ein weiteres Problemfeld.
Denn in Deutschland müssen Eltern den Rechtsgeschäften ihrer Kinder
grundsätzlich bis zum Erreichen der Volljährigkeit, also bis zum 18.
Geburtstag, zustimmen.
Er schlägt für die Betreuung der minderjährigen V-Leute daher
eine Art externe, unabhängige Kontrolle vor.
Diese könnte beispielsweise
durch den unabhängigen Kontrollrat erfolgen.
Die sich sozusagen diese elterlichen Gedanken,
die man den Eltern hier nicht stellen kann, macht.
Also die prüft, Kriterium ist ja schon in der Bestrebung
tatsächlich tief genug drin oder treiben wir ihn da gerade rein.
Und zweite Frage, wie ist der quasi vom Entwicklungsstand, soweit wir
das von außen durch andere Überwachungsmaßnahmen beurteilen können,
so, dass er jedenfalls mal halbwegs versteht, was er da tut für uns.
Die Anhörung im Innenausschuss hat gezeigt,
dass der Großteil der Sachverständigen bei
der geplanten Reform der Nachrichtendienste
verfassungsrechtliche Bedenken hat.
Einige von ihnen sowie die Opposition halten sie
in der jetzigen Form für verfassungswidrig.
Ein SPD-Vertreter im Innenausschuss
kündigte bereits Nachbesserungen an.
Nach der Anhörung gibt der Innenausschuss
eine Beschlussempfehlung fürs Plenum ab.
Nach der Beratung und erfolgreicher Abstimmung
im Plenum muss der Bundesrat noch zustimmen.