Vier Jahre nach den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines fand unter großem medialen Interesse – auch durch die Auslandspresse – der erste Verhandlungstag am Hamburger Oberlandesgericht statt. Angeklagt ist der frühere ukrainische Offizier Serhij K. als mutmaßlicher Anführer eines damals siebenköpfigen Teams, dass den Anschlag auf die Pipelines im September 2022 durchgeführt haben soll. Laut Generalbundesanwaltschaft ist er als Mittäter eines Kriegsverbrechens, des Angriffs gegen zivile Objekte, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der Zerstörung von Bauwerken sowie der Störung öffentlicher Betriebe hinreichend verdächtig. ________________________________________________________________
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Serhiy K., a former Ukrainian officer, is on trial at the Higher Regional Court in Hamburg for his alleged role in the 2022 Nord Stream pipeline bombings. The prosecution claims he led a team of divers and experts to plant explosives on the pipelines, while the defense argues a lack of direct evidence and challenges the classification of the pipelines as civilian objects.
Vor dem hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg steht
der ukrainische Staatsbürger Serhiy K. vor Gericht.
Ihm wird vorgeworfen, an der Sprengung
der Nord Stream Pipeline 2022 beteiligt gewesen zu sein.
Was genau wird ihm vorgeworfen?
Die Bundesanwaltschaft hat im Zusammenhang
mit den Nord Stream Anschlägen
Anklage gegen einen ehemaligen Offizier
der ukrainischen Streitkräfte erhoben.
Dem Angeklagten werden insoweit ein Kriegsverbrechen des Angriffs
auf zivile Objekte und weitere Straftaten vorgeworfen.
Der Angeklagte soll eine Gruppe aus mehreren Berufstauchern,
einem Sprengstoffexperten und einem Skipper angeführt und beaufsichtigt
haben, die Sprengsätze an den Gaspipelines Nord Stream 1
und Nord Stream 2 in der Nähe der Ostseeinsel Bornholm anbrachte.
Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022.
Dadurch wurden drei der vier Leitungsstränge der Pipelines zerstört.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen
bestehen hinreichende Verdachtsmomente,
dass die Tat im fremdstaatlichen Auftrag ausgeführt wurde.
Auf die Frage der Epoch Times, auf welche maßgeblichen Tatnachweise
sich die Generalbundesanwaltschaft bei ihrer Anklage stützt,
wollte der Bundesanwalt zu diesem Zeitpunkt nicht konkret eingehen.
Die Anklage, so viel kann ich sagen,
stützt sich auf eine ganze Reihe von Beweisen und Indizien,
die zu dem Anklagevorwurf geführt haben.
Den Vorwurf, dass der Anschlag ein Kriegsverbrechen war,
begründete die Anklage damit,
dass es sich bei den angegriffenen Gaspipelines nicht
um ein legitimes Kriegsziel handelte,
sondern vielmehr um zivile Objekte, da sie ausschließlich
der zivilen Erdgasversorgung Deutschlands und Westeuropas dienten.
Erstens, es gibt keine unmittelbaren Beweise
für einen Tatnachweis betreffend den Angeklagten.
Zweiter Punkt, Kriegsverbrechen wurden
und werden bis heute ausschließlich von einer Seite begangen
und das ist die russische Seite.
Dritter Punkt. Selbstverständlich handelt es sich bei den Nord
Stream Pipelines um legitime kriegerische Angriffsziele, weil es
sich nicht um zivile Einrichtungen, sondern um militärische handelte.
Wir werden hierzu Beweiserhebungen beantragen.
Und viertens, abschließend ist zu sagen, dass das Dilemma
der Verteidigung ist, dass sich der Angeklagte aufgrund seiner
nicht erteilten Aussagegenehmigung nicht verteidigen kann.
Wir halten das für einen Verstoß gegen den Fair-Trial-Grundsatz
mit der Folge, dass das Verfahren einzustellen ist.
Es gibt kein direktes Beweismittel,
dass der Mandant auf der Andromeda war.
Das kann man, glaube ich, als Fakt sagen. Es gibt keine Fingerabdrücke,
es gibt keine DNA-Spuren. Das ist nicht bewiesen.
Die Fakten, die der Generalbundesanwalt
zusammengetragen hat, sind singulär.
Und es wird sich die Frage stellen, ob die singulären Punkte
der Beweisführung vernünftige Zweifel überwinden können.
Unter großer medialer Begleitung
und hohen Sicherheitsvorkehrungen endete der erste Verhandlungstag
am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.
Das Gericht kann nicht absehen,
wie lange die Verhandlung noch dauern wird.
Zumindest stehen Verhandlungstermine bis Februar fest.
Und es steht im Raum,
dass es noch ein weiteres Strafverfahren möglicherweise gibt
gegen einen mutmaßlichen Mitbeteiligten am Anschlag.
Dazu läuft gerade ein Auslieferungsverfahren
gegen einen ukrainischen Staatsangehörigen.