Mit der umfangreichen Reform der Nachrichtendienste plant die Bundesregierung, das Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei aufzuheben, den Diensten erstmals operative Fähigkeiten zu verleihen und die Kontrolle im Unabhängigen Kontrollrat (UKrat) zu bündeln. Dies hat laut den Sachverständigen der Anhörung im Innenausschuss des Bundestages weitreichende Konsequenzen und birgt Gefahren und Risiken. ________________________________________________________________
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This video discusses the controversial reform of German intelligence laws, focusing on the tension between national security and constitutional rights. While proponents argue that updated powers are necessary to combat modern threats and align with international partners, critics warn that the reform violates the \"separation principle\" between intelligence and police work, potentially leading to state abuse.
Während des Nationalsozialismus gab es eine mächtige Geheimpolizei.
So etwas sollte jedoch nie wieder möglich sein,
weshalb nachrichtendienstliche Befugnisse
und operative Aufgaben wie zum Beispiel von Polizei
und Kriminalämtern strikt getrennt wurden.
Dieses Trennungsgebot wird laut Kritikern
mit der Reform des Nachrichtendienstrechts aufgehoben.
Wie weit gehen also die beabsichtigten Befugnisse?
Ja, wir haben hier das Problem,
das ist der Paradigmenwechsel in erster Linie,
dass der Nachrichtendienst hier mit geheimdienstlichen,
also Aktionskompetenzen ausgestattet werden soll.
Und das ist deswegen verfassungsrechtlich ein Fundamentalproblem,
weil nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts nicht nur generell
ein Trennungsgebot besteht zwischen Geheimdiensttätigkeit,
Nachrichtendiensttätigkeit und Polizeitätigkeit,
sondern vor allen Dingen auch die nachrichtendienstlichen Befugnisse
zur Wissenserlangung und Wissenssammlung,
Wissensspeicherung nur gewährt worden sind,
weil eben zugleich der Geheimdienst nicht selber aktionsberechtigt ist.
Das war die verfassungsrechtliche Rechtfertigung.
Wenn er jetzt dieselben Kompetenzen bekommt wie eine Polizeibehörde,
darf er natürlich nicht alle Leute ständig ausspähen.
Anders sieht dies Marc Henrichmann, Vorsitzender des Parlamentarischen
Kontrollgremiums und Mitglied des Innenausschusses.
Es wurde sehr, sehr deutlich, dass der Anwendungs-, der Rechtsrahmen
ein Stück weit von gestern ist, dass er kompliziert ist,
dass er auch anwenderfeindlich ist und dass wir auch Grauzonen haben,
in die die Feinde unserer Demokratie bewusst reinstoßen.
Insofern ist der Handlungsbedarf da.
Künftig sollen die Nachrichtendienste Daten ohne Wissen
der Betroffenen manipulieren dürfen. Welches Risiko birgt das?
Das erste Risiko, hatte ich gerade angesprochen, besteht darin,
dass eben der Beobachtungsauftrag weiter ausgedehnt worden ist.
Und wenn jetzt Regierungskritiker, Verächtlichmacher,
Delegitimierer, die jetzt unter den Beobachtungsauftrag
nach Auffassung des Verfassungsschutzes fallen,
insoweit Ziel sind dieser neuen Maßnahmen, ist das eine unglaubliche
Ausweitung des Personenkreises plus Eingriffstiefe.
Im Übrigen sehe ich nicht die Notwendigkeit
einer derartigen Eingriffsbefugnis für den Verfassungsschutz.
Ich bin der festen Überzeugung, derartige Manipulationen sollten
der Polizei überlassen bleiben, wenn es einen Gefahrverdacht gibt.
Zur Begründung der Reform heißt es durch die Bundesregierung,
man brauche die neuen Befugnisse,
um mit den Geheimdiensten anderer Staaten auf Augenhöhe zu sein.
Und die neuen Bedrohungen würden dies
zum Schutz Deutschlands erfordern.
Ist das für Sie eine schlüssige Begründung?
Es ist ja völlig klar, dass eine Ausweitung von Kompetenzen
überhaupt nicht in Frage kommt, da die Kompetenzen des Bundesamtes
für Verfassungsschutz schon jetzt viel zu weit gefasst sind.
Es gibt es eigentlich nicht in freiheitlichen Rechtsstaaten,
dass Nachrichtendienste Bürger ausspähen,
die überhaupt nichts Rechtswidriges getan haben,
die auch keine Gefahr für die innere Sicherheit begründen
und die sich völlig legal verhalten.
Es ist im Rechtsstaat eigentlich schlichtweg ein Ding
der Unmöglichkeit, dass staatliche Stellen irgendwo einbrechen,
irgendwo was verändern, irgendwo was wegnehmen,
Daten auf meinen Computer spielen, die da gar nicht drauf waren,
die gar nicht von mir sind, um mir irgendwas unterzuschieben.
Diese Möglichkeiten werden jetzt eröffnet und das soll natürlich nicht
so angewendet werden nach dem gesetzgeberischen Willen,
aber es kann natürlich trotzdem passieren.
Es werden Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Hingegen hält der SPD-Politiker Daniel Baldi, der sowohl Mitglied
im Parlamentarischen Kontrollgremium als auch im Innenausschuss ist,
die Befugnisausweitung für unbedingt notwendig.
Ich glaube, was die Anhörung heute gezeigt hat,
aber auch die Vorfälle der letzten Tage und Wochen,
ja, es braucht ein neues Nachrichtendienstrecht.
Natürlich braucht es auch Nachbesserungen. Das betrifft
natürlich einmal den Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen.
Das betrifft aber auch unter anderem Themen der Kontrolle,
sowohl parlamentarisch als auch die Frage von, welche Kontrollthemen,
welche Kontrolltiefe hat auch der unabhängige Kontrollrat.
Da werden wir uns als Gesetzgeber natürlich
in den nächsten Wochen auch weiterhin drum kümmern.
Fahrzeughersteller und Kfz-Werkstätten sollen zukünftig
auf Ersuchen der Geheimdienste verpflichtet werden,
digitale Fahrzeugdaten herauszugeben.
Dazu gehören GPS-Standorte, Streckenverläufe und Nutzungsprofile.
Das ermöglicht das Erstellen genauer Profile über die Zielperson.
Nun haben Sie in Ihren Stellungnahmen ja auch
sich kritisch geäußert zu der Befugnisausweitung,
was den Datenverkehr oder Datenerhebung geht,
die eigentlich der Fahrzeughersteller erfasst.
Was sehen Sie daran kritisch?
Aus meiner Sicht ist das Problem daran,
dass ja connected Driving sehr viele Daten erzeugt.
Das heißt also, de facto ermöglicht diese Auskunftsbefugnis eine Art
Innenraumüberwachung und die Streubreite ist grundsätzlich groß.
Man kann heute praktisch kein Fahrzeug mehr neu erwerben,
das nicht über entsprechende Datenübertragungen verfügt.
Da sehe ich insgesamt schon ein Verhältnismäßigkeitsproblem.
Es gibt bislang hierzu wenig Verfassungsrechtsprechung.
An einer Stelle im BKA-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht einmal
angedeutet, dass auch Gespräche, die in einem PKW geführt werden,
dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sein können.
Also das verdeutlicht einfach auch
die besondere Schutzwürdigkeit des Kfz.
Und ja, das kennt letzten Endes jeder auch
aus seinem persönlichen Leben.
Auch in einem PKW werden gerade vertrauliche Gespräche gerne geführt.
Der unabhängige Kontrollrat soll mit der Nachrichtendienstreform
zu einer Superkontroll- und Genehmigungsbehörde ausgebaut werden.
Allerdings ist er nur gerichtsähnlich aufgebaut, aber kein Gericht.
Dies bedeutet, dass zukünftig kein Gericht mehr prüft,
ob beispielsweise Maßnahmen wie eine geheime
Telekommunikationsüberwachung oder Online-Durchsuchung rechtmäßig sind.
Gleichzeitig fällt die Datenschutzaufsicht
durch den Bundesdatenschutzbeauftragten in vielen Bereichen weg.
Im Gesetzentwurf heißt es dazu unter § 97
Anordnungen dürfen bei den folgenden Maßnahmen
und ihren Verlängerungen erst mit Feststellung ihrer Rechtmäßigkeit
durch den unabhängigen Kontrollrat vollzogen werden.
Also ich finde das grundsätzlich gut,
dass die Kontrollarchitektur verschlankt wird.
Wir hatten bisher nicht das Problem von zu wenig Kontrolle,
sondern von Verantwortungsdiffusion, von Kompetenzkonflikten,
Doppelzuständigkeiten und da wird hier doch einiges glatt gezogen.
Der BFDI ist nicht ganz raus aus dem Spiel.
Er bleibt dann weiter zuständig
für die nicht operative Tätigkeit der Nachrichtendienste,
also beispielsweise für Dateianordnungen oder für die Personaldaten.
Der unabhängige Kontrollrat wird nochmal
anders aufgestellt und gestärkt.
Es sind unabhängige Bundesrichter momentan und der wird noch erweitert.
Es gibt eine administrative Kontrolle.
Wir haben also juristische Expertise auf der einen Seite,
aber auch im administrativen Kontrollorgan technische Kompetenzen.
Und diese beiden Pole werden dafür sorgen,
dass die Dienste sehr engmaschig und professionell kontrolliert werden.
Wir als Parlamentarisches Kontrollgremium werden natürlich
ein wachsames Auge drauf haben.
Bei der Auswahl der Richterinnen
und Richter geht es nach Kompetenz und nach nichts anderem.
Und insofern glauben wir, dass wir ein sehr,
sehr starkes Kontrollregime haben.
Und ist es nicht ein Nachteil, dass nur drei Fraktionen
von fünf parlamentarisch vertreten sind in dem Kontrollgremium?
Das ist ein bisschen bezeichnend, dass diejenigen,
die es nicht geschafft haben, die anderen Fraktionen im Deutschen
Bundestag mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten zu überzeugen,
sich jetzt darüber beklagen und nicht vielleicht frühzeitiger
da die notwendigen Schritte in die Wege geleitet hätten.
Parlamentarischer Kontrolle lebt eben auch
von Vertrauen und Vertraulichkeit.
Und da hat die Mehrheit hier im Deutschen Bundestag offenbar gemeint,
dass bestimmte Fraktionen dem nicht wirklich entsprechen.
Also für einen unabhängigen Kontrollrat spricht,
dass wir bisher eine ganze Reihe von Kontrollgremien hatten
und dass diese einfach zusammengelegt werden können.
Ich habe allerdings Zweifel, dass dieser, Sie sagen Superkontrollrat,
dieser Superkontrollmechanismus seinen Aufgaben
mit der gebotenen Tiefe auch nachkommen kann.
Insbesondere habe ich Sorgen,
dass letztendlich die Opposition ausgegrenzt wird und es letztendlich
eine Kontrolle der Regierung durch Regierungsparteien geht.
Sie müssen sehen, das ist eine Art Zirkelschluss.
Der Verfassungsschutz beobachtet bestimmte Parteien.
Parteien, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, dürfen
den Verfassungsschutz nicht mehr kontrollieren, weil sie nicht mehr
im Kontrollgremium sind oder im unabhängigen Kontrollrat sind.
Und das ist derzeit die Praxis
und diese Praxis muss aus meiner Sicht beendet werden,
weil es kann nicht sein,
dass nur Regierungsparteien oder fast nur Regierungsparteien
den Verfassungsschutz, der Teil der Bundesregierung ist, kontrollieren.
Ein Großteil der Sachverständigen hat bei der geplanten Reform
der Nachrichtendienste verfassungsrechtliche Bedenken.
Einige von ihnen und die Opposition hält sie
in der jetzigen Form für verfassungswidrig.
Nach der Anhörung gibt der Innenausschuss
nach Abstimmung eine Beschlussempfehlung fürs Plenum.
Nach der dortigen Beratung
und der schlussendlichen Abstimmung muss der Bundesrat noch zustimmen.