Reden zur Bundestagsdebatte: 00:48 Redebeitrag von Kerstin Griese (Parlamentarische Staatssekretärin) // 05:56 Kurzintzervention: Thorsten Frei (CDU) beantragte die Zitierung des Bundesgesundheitsministers // 07:09 Redebeitrag von Katja Mast (SPD) // 09:00 Redebeitrag von Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) // 14:05 Redebeitrag von Maria Klein-Schmeink (B90/Grüne) // 20:22 Redebeitrag von Kay-Uwe Ziegler (AfD) // 24:56 Redebeitrag von Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) // 34:22 Redebeitrag von Ates Gürpinar (Die Linke) // 38:08 Redebeitrag von Sonja Eichwede (SPD) // 51:27 Redebeitrag von Stephan Pilsinger (CDU/CSU) // 55:25 Redebeitrag von Dr. Georg Kippels (CDU/CSU) //
Die Änderungen zum Infektionsschutzgesetz sorgten am 16. März für eine heftige Debatte im Bundestag. Kritisiert wurde ein "Flickenteppich". Denn ab dem 20. März sollen die Zuständigkeit über weitere Maßnahmen in der Corona-Politik an die Bundesländer gehen.
1 und 2. Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, Bündnis 90 die Grünen und FDP eingebrachten
Gesetz der Gesetzentwürfe zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften
und zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen sowie Beratung weiterer
Vorlagen betreffend Corona-bedingte Schutzmaßnahmen. Für die Aussprache ist eine Dauer von 39
Minuten beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und gebe zuerst das Wort der Kollegin Kerstin
Griese für die Bundesregierung. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir beraten heute neben dem Infektionsschutzgesetz auch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz,
die Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen. Und hinter diesem langen
Namen verbirgt sich ein sehr sinnvolles Instrument, mit dem es uns gelungen ist,
die soziale Infrastruktur während der Corona-Pandemie arbeitsfähig zu halten. Und weil
die Pandemie noch nicht vorbei ist und weil wir jetzt und auch noch nach der Pandemie gute,
wirksame, bürgernahe Angebote brauchen, deswegen verlängern wir diesen Schutzschirm. Denn viele
soziale Dienstleister und Einrichtungen konnten ihre wichtige Arbeit während der Pandemie nicht
so und nicht dort leisten, wie und wo sie es gewohnt waren. Und davon betroffen ist das gesamte
Spektrum der sozialen Arbeit, zum Beispiel die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, die
Versorgungs- und Rehabilitationseinrichtungen, die Einrichtungen der Arbeitsförderung und die Anbieter
von Sprachkursen. Besonders betroffen sind aber die Wohlfahrtsverbände, denn sie dürfen als
gemeinnützige Träger, anders als kommerzielle Anbieter, kaum Risikorücklagen bilden und können
oftmals keine Kredite aufnehmen. Wir sichern mit diesem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz ihre
wichtige Arbeit und sorgen dafür, dass ihre Angebote, auf die unsere Gesellschaft angewiesen
ist, auch in Zukunft bestehen. Ohne diese Gesetzesänderung, die wir heute einbringen, würde
dieser Schutzschirm am Samstag nicht mehr existieren. Und angesichts der hohen Infektionszahlen ist es
wahrscheinlich, dass es weiterhin Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz geben wird, die die
Angebote der sozialen Dienstleister beeinträchtigen könnten. Und dazu zählen ganz besonders
Abstandsgebote und Hygienekonzepte in Einrichtungen. Genau für diesen Fall ist es eben erforderlich,
dass die soziale Infrastruktur weiter gesichert wird. Wenn aber keine Maßnahmen nach dem
Infektionsschutzgesetz erlassen werden, dann greift einfach die Verlängerung dieses Gesetzes nicht.
Ich will zweimal Danke sagen. Zum Ersten ein großes Dankeschön an alle, die in der Pandemie die Arbeit
am Laufen gehalten haben, die Menschen zum Beispiel statt in einer Einrichtung oder einer Schule zu
Hause betreut haben, die sich um Kinder, um Jugendliche, um ältere Menschen gekümmert haben,
die Sprachkurse für Geflüchtete auf digitale Angebote umgestellt haben und die neue Wege der
Arbeitsmarktqualifizierung und der Bildungsarbeit gefunden haben. Das war auch ein Digitalisierungsschub
für die soziale Arbeit. Und ein Dankeschön an die Koalitionsfraktionen, die in einem zügigen
Gesetzesverfahren in dieser Woche parallel zum Infektionsschutzgesetz diesen Gesetzentwurf einbringen
und noch einige weitere wichtige Regelungen mit einbeziehen, die unser Gesundheitssystem und den
betrieblichen Infektionsschutz sichern. Im Gesundheitsbereich führen wir die Regelungen
zu Kinderkrankentagen und zum Entschädigungsanspruch bei pandemiebedingtem
Kinderbetreuungsausfall fort und sichern die Vorsorge- und Rehaeinrichtungen ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle diese Maßnahmen gelten in diesem Vorschlag bis zum
23. September. Und ich hoffe sehr, dass wir dann einen Schritt weiter sind mit der Pandemie und
einen Schritt weiter sind mit dem Impfen. Denn das Impfen ist der einzige Weg raus aus dieser
Pandemie. Und liebe Kolleginnen und Kollegen, wir verlängern einige Basisregelungen des
betrieblichen Infektionsschutzes. Die AHA-plus-L-Regeln, Tests können weiter angeboten
werden und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll ermöglicht werden, sich impfen zu lassen.
Ich möchte betonen, dass es gerade die Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes waren,
die die Ausbreitung des Coronavirus in den Betrieben eingedämmt haben und die dafür
gesorgt haben, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen und unsere Wirtschaft
aufrechtzuerhalten. Betriebe müssen weiter Gefährdungsbeurteilungen machen und Hygiene
Konzepte erstellen. Viele Arbeitgeber werden sich aber auch an dem orientieren, was bisher
Pflicht war und werden weiter Tests und Homeoffice anbieten zum Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Diese Erfahrung, mehr Arbeitsschutz, auch mehr Homeoffice, das ist eine der positiven
Erfahrungen aus der Pandemie. Noch ein Dankeschön an die Gesundheitspolitikerinnen und
Politiker, die an das Infektionsschutzgesetz noch wichtige Regeln anhängen, die auch in Zukunft
dafür sorgen, dass mit der Kurzarbeit der Arbeitsmarkt in unserem Land die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer gut durch diese Zeit kommen. Denn unser aller Ziel ist es, Jobs zu erhalten
und damit Familieneinkommen zu sichern. Wir kümmern uns damit auch darum, die wirtschaftlichen
Folgen des Ukraine-Krieges für den Arbeitsmarkt abzusichern. Meine Damen und Herren, liebe
Kolleginnen und Kollegen, in Krisenzeiten zeigt sich ganz besonders, dass soziale Sicherheit,
die Sicherheit, einen Arbeitsplatz zu haben, sich auf Betreuungsangebote verlassen zu können,
dass all das so existenziell wichtig ist. Mit den Gesetzen, die wir heute beraten und
einbringen, ermöglichen wir mehr soziale Sicherheit in schwierigen Zeiten. Vielen Dank.
Zu einer Kurzintervention erteile ich das Wort dem Kollegen Frey von der UNHCR.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir diskutieren jetzt die Einbringung der Novellierung des
Infektionsschutzgesetzes. Und da wundert es uns schon sehr, dass, auch wenn es ein
Fraktionsantrag ist, der Minister des federführenden Ministeriums, Karl Lauterbach, bei dieser
Einbringung nicht hier ist. Und deswegen fordern wir die Zitierung des Ministers nach
§ 42 der Geschäftsordnung.
Gut. Darüber, Frau Mack, gibt es eine Wortmeldung? Das ist hier so ein bisschen unklar.
Bitteschön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist natürlich völlig berechtigt, zu sagen,
dass der Gesundheitsminister anwesend sein soll. Das will ich zuerst einmal unterstreichen.
Ich will aber auch sagen, dass parallel eine Kabinettsklausur stattfindet und sich der
Gesundheitsminister bereits auf dem Weg hierher befindet.
Trotz dieser positiven Nachricht wollen Sie abstimmen lassen. Herr Frey, das habe ich
so verstanden. Wir bleiben ganz ruhig. Wir bleiben ganz ruhig, heiter und gelassen.
Und wir stimmen ab. Wir stimmen ab. Wir wollen nicht unterbrechen. Dann geht hier alles
noch viel länger. Das wollen wir heute nicht gewährleisten, sondern wir stimmen jetzt
ab. Und deswegen frage ich, wer für die Zitierung des Gesundheitsministers ist.
Vielen Dank. Wer ist dagegen? Enthält sich jemand? Das ist nicht der Fall. Herzlichen
Dank. Wir sind uns hier einig, dass eine Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen der
Zitierung nicht zugestimmt hat und freuen uns gleichwohl darauf, dass der Gesundheitsminister
bald anwesend sein wird. Ich gebe das Wort dem Kollegen Dr. Hendrik Hoffenstedt für
die CDU-CSU-Fraktion. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Mit 262.000 Neuinfektionen und einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 1.600 haben wir heute einen der
Tage mit der höchsten Verbreitung des Virus seit Ausbruch der Pandemie, Tendenz übrigens
steigend. Wir müssen alleine heute 269 Menschenleben betrauern, die an und mit Corona in den letzten
24 Stunden verstorben sind. Ihre Antwort auf diese schlimme Lage ist der vorliegende
Gesetzentwurf und er lässt einen einigermaßen fassungslos zurück. Noch in der MPK vom
16. Februar wurde zwar beschlossen, dass niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen möglich sein sollen,
zum Beispiel Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, Abstandsgebote, allgemeine Hygienevorgaben
und Ähnliches, insbesondere auch in Schulen und in Kitas. Im Gesetzentwurf ist davon aber
keine Rede mehr. Nur noch in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen sowie in Luft-
und öffentlichem Personenverkehr kann die Maskenpflicht angeordnet werden. In ausgewählten
Einrichtungen kann eine Festtestpflicht gelten. Das war es dann auch schon. Es wird dann
immer argumentiert, dass die Hotspot-Regelung doch der große Heilsbringer sei. Genau das
ist sie aber nicht, und zwar aus zwei Gründen. Erstens, eine echte Basisschutzmaßnahme,
wie Maskentragen zu ermöglichen, ist eine drohende Überbelastung der lokalen Krankenhäuser
zwingende Voraussetzung. Das ist eine sehr hohe Hürde und derzeit nirgends erreichbar.
Ihre Hoffnung, ganz Deutschland in ein Hotspot-Gebiet umzuwandeln, also jetzt nicht die Hoffnung
der FDP, aber der anderen Ampelkoalitionäre, ist also falsch. Zweitens, die Entscheidungen
über Hotspots treffen die Landesparlamente. Das widerspricht schon dem Grundsatz der
Gewaltenteilung, weil das klassisch exekutive Entscheidungen sind. Wie soll denn ein Landtag
jede einzelne Gemeinde und jede einzelne Krankenhäuser vor Ort im Blick haben? Es
müssten dann eigentlich fast täglich Landtagssitzungen stattfinden, um adäquat auf das Infektionsgeschehen
reagieren zu können. Fazit, wenn dieser Text so bleibt, wird die Hotspot-Regelung allen
gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz keine große Relevanz entfalten. Damit existieren
praktisch keine Basisschutzmaßnahmen mehr, und der von der FDP propagierte Freedom Day
ist dann tatsächlich Realität geworden. Herr Hoffenstein, es würde eine Zwischenfrage
geben aus der AfD-Fraktion. Möchten Sie das? Nein, ungern von der AfD-Fraktion. Tut
mir leid. Einmal mehr hat die FDP die beiden Koalitionspartner in Geiselhaft genommen.
Zustimmung dazu gibt es vermutlich in der AfD-Fraktion. Wir wissen es noch nicht genau.
Meine Damen und Herren, es geht hier nicht um irgendwelche politischen Fehler, die wir
alle mal gemacht haben und die schlimmstenfalls Steuergeld kosten. Es geht hier Tag um Tag
um ca. 300 Menschen, die am Virus sterben. Wir als Union können und wollen uns damit
nicht abfinden. Auch wenn das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht
absolut gilt, so hat es in unserer Rechtsordnung einen überragend hohen Stellenwert. Masken
tragen, Abstandsgebot, Hygienemaßnahmen beachten sollten eine Selbstverständlichkeit
sein angesichts des Leides, welches das Virus über unsere Gesellschaft gebracht hat. Liebe
Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen, Sie fühlen sich erkennbar unwohl
mit diesem Gesetzentwurf. Ihre kurzfristigen eingereichten Änderungsanträge helfen aber
dabei nicht wirklich weiter. Die Verbesserungen sind marginal. So ist die Ermächtigungsgrundlage
für die Länder, eine Maskenpflicht in Schulen anzuordnen, nach wie vor nicht enthalten.
Ich zitiere dazu Herrn Lauterbach. Wäre ja schön, wenn er da wäre. Er ist da. Wunderbar.
Von daher appelliere ich wirklich an alle Länder, dass man hier vorgibt, dass in den
Schulen Masken getragen werden, weil tatsächlich ist die Maske bei der Omikron-Variante sehr
effizient und würde gerade in den Schulen eine große Sicherheit bieten. Zitat Ende.
Ein Mangel an Erkenntnis herrscht daher nicht, sondern es fehlt schlichtweg das politische
Gewicht, sich gegen Herrn Buschmann durchzusetzen. Und somit zeigt dieser Gesetzentwurf übrigens
auch in seinem Verfahren, der eine einzige Unverschämtheit ist gegenüber den Ländern,
aber auch gegenüber der Opposition, die ganze Zerrissenheit der Ampel. Für eine solche
desaströse Coronapolitik kann die Union kein Steigbügelhalter sein. Wir als Union lesen
diesen Gesetzentwurf rundherum ab. Dankeschön.
Ich habe gesehen, dass es den Wunsch nach einer Zwischenfrage gab. Das frage ich auch
jedes Mal, ob die Zwischenfragen zugelassen werden. Bei Kundenintervention bin ich rigide.
Aber Ihre Meldung war schon nach dem Ende der Redezeit, was Sie nicht wissen konnten.
Und insofern habe ich nicht nachgefragt und gebe jetzt das Wort der Kollegin Maria Klein-Schmeink
für Bündnis 90 Die Grünen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Hause. Wir
haben heute tatsächlich eine Situation, wo man sagen muss, in einer Zeit mit Höchstwerten
bei den Inzidenzen, mit Höchstwerten auch im Anstieg, auch mit Höchstwerten bei den
Gestorbenen pro Tag, dass wir eine schwierige Abwägung zu vollziehen haben. Das sei vorweg
gesagt. Und vorweg sei auch gesagt, dass heute keinesfalls der Tag sein kann, wo wir den
Tag der Freiheit ausrufen, wie das die AfD mit ihrem Antrag macht. Ich finde in dieser
Situation angesichts der Zahlen, die wir haben auf der einen Seite und zweitens angesichts
dessen, was im Namen der Freiheit und zur Sicherung der Freiheit in der Ukraine gerade
passieren muss, wie sich die Menschen wehren, wie sie für die Demokratie einstehen, ist
das zynisch, was Sie hier machen. Mit dem 19. März laufen Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzmaßnahmen aus im 28a, 28b, die wir gemeinsam aus den Reihen hier des Bundestages
im November aufgestellt haben, mit Beteiligung der FDP, mit Beteiligung der SPD, mit Beteiligung
von uns Grünen. Sehr schlaue Regelungen im Übrigen, die uns gut durch die Zeit geholfen
haben, die dazu geführt haben, dass wir selbst die Delta-Variante, die wir in ihren Auswirkungen
nicht kannten, gut bewältigen konnten, mit aller Belastung. Das müssen wir an dieser
Stelle natürlich deutlich sagen für die Krankenhäuser und für diejenigen, die dort
gearbeitet haben und arbeiten, was wir da dankbar feststellen müssen. Jetzt sind wir
in einer neuen Situation, bei einer neuen Variante. Natürlich müssen wir abwägen.
Es gibt den Mut nach einer Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion. Nein, das tun wir grundsätzlich
ab. Wir müssen abwägen. Wir müssen eine gute Abwägung zwischen dem Schutz und dem,
was wir wissen, an Folgen aus Freiheitseinschränkungen passiert. Und da kann ich sagen, wir haben
lange ringen müssen. Wir haben einen Kompromiss vorliegen von Minister Buschmann, von Minister
Lauterbach, der uns Grüne nicht zufriedenstellt. Aber er ist das, was unter demokratischen
Bedingungen in der Ampel miteinander verabredet werden konnte. Und wir werden haben den allgemeinen
Maskenschutz im Fernverkehr, im Luftverkehr. Wir werden als allgemeine Aufgaben und Schutzmaßnahmen
haben in den Einrichtungen für vulnerable Menschen, dass wir da sowohl eine Maskenpflicht
haben und eine Testpflicht und zusätzlich diese Testpflicht auch in Kita und Schule
und den verschiedenen Einrichtungen im Asylbewerberverfahren. Das ist wichtig. Das war uns aus
wichtig. Und deshalb war es nie eine Alternative, keine Regelung zu haben, wie sich das die
FDP hätte vorstellen können. Und da müssen wir sagen, natürlich ist es sehr schwer,
dazu zu stehen. Aber wir sehen gleichzeitig, diese Maßnahmen, diese Basismaßnahmen sind
vorhanden und sie sind auch weiterhin anwendbar. Und zugleich müssen wir auch sagen, es ist
absehbar, das wurde heute im Ausschuss nochmal deutlich, wir werden noch einen weiteren
Anstieg der Zahlen sehen. Wir werden vielleicht auch nochmal nachsteuern müssen. Das sage ich
auch ganz gezielt in die Richtung der Kolleginnen und Kollegen der FDP. Aber es besteht keine
Alternative dazu, keine Regelung zu haben, sondern wenigstens diese Basismaßnahmen. Und von daher
plädieren wir dafür, jetzt im Verfahren da sofort zu fahren. Wir werden gleich im Ausschuss
einige Verbesserungen gegenüber dem Entwurf sehen. Wir werden sehen, dass es Verbesserungen bei
den Einrichtungen gibt, derer vulnerable betreut werden und behandelt werden. Wir werden sehen,
eine Verbesserung bei den Maßnahmen rund um das Hygienekonzept. Das waren uns wichtige
Verbesserungen. Es kann sein, dass wir feststellen müssen, das reicht nicht. Und es kann auch sein,
dass wir feststellen müssen, dass der gesamte Katalog dessen, was wir gemeinsam hier erarbeitet
hatten im November, eigentlich der tragfähigere gewesen wäre und wir nochmal nachsteuern müssen.
In dem Sinne tun wir das. Und ich freue mich auch darüber, dass wir die Regelungen zum
Kinderkrankengeld fortsetzen, dass wir die Regelungen zum Elterngeld fortsetzen. Das sind wichtige
und zum Kurzarbeitergeld. Das sind wichtige weitere Regelungen, zu denen wir ganz, ganz klar uns
gemeinsam verabredet haben, um die Folgen für die Bevölkerung möglichst weit abzufedern und damit wir
gut in den Herbst kommen. Aber es kann sein, dass wir nachsteuern müssen. In dem Sinne bitte ich um
konstruktive Beratung. Für die AfD-Fraktion spricht Kai Uwe Ziegler. Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute am 16. März vor genau zwei Jahren ist der erste
Corona-Lockdown von der Bundesregierung beschlossen worden. Kurz danach wurden große Teile Deutschlands
in den ersten Stillstand geschickt. Der einzige Grund für alle Maßnahmen und Einschränkungen war immer
die Vermeidung der systemischen Überlastung unseres Gesundheitswesens. Die Gefahr bestand jedoch zu
keinem Zeitpunkt, und das werden die nachfolgenden Zahlen verdeutlichen. Nach Auswertung der Daten des
Instituts für Entgeltsysteme im Krankenhaus INEC gab es in deutschen Krankenhäusern im Jahr 2019 19,2
Millionen abgerechnete Fälle, im Jahr 2020 nur noch 16,7 Millionen abgerechnete Fälle und im letzten
Jahr 2021 noch 16,6 Millionen Fälle, die abgerechnet worden sind. Unser Gesundheitssystem hatte also in
jeden der beiden Corona-Jahre 2,5 Millionen weniger Fälle als im Jahr 2019 ohne Corona. Insofern haben
wir also sogar eine deutliche Unterauslastung unserer Kapazitäten zu verzeichnen. Wenn also das Hauptargument
für alle Maßnahmen die drohende Überlastung unserer Krankenhäuser war, dann muss der Nachweis einer
Unterauslastung zum sofortigen Ende aller Maßnahmen führen. Und um eins nicht zu vergessen, wir haben bis
heute immer noch keine validen Daten hinsichtlich der Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen. In der
öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses vom 14.3. zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
sagte der Sachverständige Prof. Dr. Hendrik Streeck, ich zitiere mit Einverständnis der Präsidentin,
einen klaren wissenschaftlichen Beweis für die Wirkung von 2G- oder 3G-Regeln, Lockdowns und Ausgangssperren
gibt es bisher nicht. Des Weiteren konnte weder die Deutsche Krankenhausgesellschaft noch der Sprecher des
DVI-Intensivbettenregisters bei der Anhörung am Montag die Frage beantworten, wie hoch der Anteil der Patienten
ist, welche wegen oder nur mit Corona auf der Station liegen. Auf der Basis solcher Daten neue Gesetze zu
beschließen, die dann den Ländern die Möglichkeit bietet, wieder grundrechtseinschränkende Maßnahmen zu
verhängen, lehnt unsere Fraktion ab. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich zitiere mit Erlaubnis der
Präsidentin, es gibt ein absolutes Ende aller Maßnahmen, und alle Maßnahmen enden spätestens mit dem
Frühlingsbeginn am 20. März 2022. Das sind die Worte unseres Justizministers Marco Buschmann vom Ende
Oktober 2021 als ein Ergebnis der Koalitionsverhandlungen. Dass sich SPD und Grüne daran nicht erinnern können
oder wollen, wundert mich jetzt nicht wirklich. Aber die FDP? Man kann nur hoffen, dass ihre Wähler ein besseres
Gedächtnis haben und die nächste Bundestagswahl nutzen, um sie zurück ins Jahr 2013 zu schicken. Sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen, die Bürger in unserem Land haben die Nase voll, voll von der seit zwei Jahren
andauernden Gängelei dieses Nenni-Staates. Deswegen vertrauen Sie unseren Bürgern, heben Sie alle Beschränkungen
auf, und lassen Sie die Menschen in Deutschland wieder selbstbestimmt und eigenverantwortlich leben. Ich fordere
Sie auf, nehmen wir unseren Justizminister beim Wort, und lassen Sie uns alle Coronamaßnahmen zum Frühlingsbeginn
am 20. März beenden. Haben Sie den Mut zur Freiheit, und machen Sie mit uns diesen Tag zum Tag der Freiheit für
Deutschland. Vielen Dank. Für die FDP-Fraktion spricht jetzt zu uns die Kollegin Christine Aschenberg-Dugnus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich ist Corona noch nicht
vorbei, und leider wird uns das Virus auch noch weiter erhalten bleiben. Aber gerade deswegen müssen wir doch
lernen, im Alltag mit diesem Virus zu leben. Das Positive dabei ist, wir sind nicht in derselben Situation wie
vor zwei Jahren. Wir haben wirksame Impfstoffe, meine Damen und Herren, auch gegen Omikron. Deswegen fordere ich
immer, lassen Sie sich impfen und lassen Sie sich boostern. Wir haben antivirale Medikamente, die schwere Verläufe
verhindern. Auch das ist anders als vor zwei Jahren. Und wir wissen mehr über das Virus als noch vor zwei Jahren.
Die jetzige BA2-Omikron-Subvariante scheint sich als vorherrschende Virusvariante im Moment gerade durchzusetzen
und hat eine noch höhere Übertragbarkeit als die B1-Variante. Deswegen auch die hohen Infektionszahlen. Aber das ist uns
ganz wichtig. Beide Virusvarianten verursachen häufig milde Verläufe. Und wir alle kennen doch aus unserem
Bekanntenkreis die Fälle. Doppelt Geimpfte haben das Virus, wussten es gar nicht, haben es durch Zufall erfahren und
haben milde Verläufe. Die Infektionszahlen sind zwar hoch, aber die Krankenhaus- und intensivmedizinische Behandlung
hat sich von diesen hohen Infektionszahlen weitgehend entkoppelt. Und zum Beweis dafür einmal ein Vergleich. Genau heute
vor einem Jahr hatten wir eine Inzidenz von 84, man vergisst das immer, und dabei eine Hospitalisierungsrate von 6,1.
Zum Vergleich zu heute haben wir eine Inzidenz von 1.607 bei einer Hospitalisierungsrate von 7,4. Da sehen Sie doch, dass wir
dieses Virus anders beurteilen müssen. Und das zeigt, dass sich das Virus während der Pandemie verändert hat. Und deswegen
müssen wir bei Omikron auch andere Schlüsse und andere Maßnahmen zulassen, meine Damen und Herren.
Um noch einmal auf die Todeszahlen zu kommen. Ich habe mir mal den RKI-Lagebericht, den letzten vom 10. März, vorgenommen.
Aktuell steigt die Zahl der Covid-Todesfälle leicht an, liegt aber weiterhin deutlich unter dem Niveau aller vorhergehenden Wellen.
Auch das müssen wir bei der Beurteilung berücksichtigen, meine Damen und Herren. Und jetzt lassen Sie uns doch bitte noch einmal
das Ziel vor Augen führen, das Ziel aller Maßnahmen in der Vergangenheit und in der Zukunft. Und das ist es, die Überlastung unseres
Gesundheitssystems zu verhindern und vor allem, und ganz, ganz wichtig, die vulnerablen Gruppen zu schützen. Und genau das machen wir jetzt
mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes, meine Damen und Herren. Einschränkungen sind nur dort vorgesehen, wo sie auch
wirklich notwendig sind, nämlich in Alten- und Pflegeeinrichtungen, in Krankenhäusern, ganz wichtig, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
und im öffentlichen Personennahverkehr. Die Maskenpflicht sowie weitere Einschränkungen, also die allgemeine Maskenpflicht und weitere Einschränkungen
fallen außerhalb dieser vulnerablen Gruppen weitgehend weg. Und da setzen wir nach zwei Jahren Pandemie endlich wieder auf die Eigenverantwortung
der Bürgerinnen und Bürger, meine Damen und Herren.
Frau Aschenberg-Dugnus, es gäbe eine Zwischenfrage aus der Fraktion Die Linke. Möchten Sie die zulassen?
Aus wo?
Aus der Fraktion Die Linke. Möchten Sie die zulassen?
Ja, bitte.
Bitteschön.
Vielen, vielen Dank für Ihren Vortrag. Die einfache Frage, ob die vulnerablen Gruppen in Zukunft einkaufen gehen können oder nicht, ob sie also die
Maskenpflicht auch in diesen Gegenden, wo auch vulnerable Gruppen hinkommen dürfen, können und sollen, ob Sie die berücksichtigt haben
oder ob Sie nicht mehr einkaufen gehen dürfen.
Frau Kollegin, stopp, stopp, stopp. Es gibt nämlich auch noch eine Zwischenfrage aus der Unionsfraktion, die würde ich noch mitnehmen,
dann können Sie beides zusammen beantworten.
Eigentlich würde ich gerne direkt, aber wenn Sie das entscheiden, dann machen wir das so.
Ich bin jetzt hier, genau, besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Auch vielen Dank, liebe Frau Aschenberg-Dugnus, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
Also, ich bin Ihrer Rede gefolgt. Ich fand das auch teilweise sehr, sehr gut, was Sie gesagt haben.
Mich würde nur interessieren, ob das die Meinung der Bundesregierung ist, weil wir ja bei der Frage Infektionsschutzgesetz den Dissens haben,
dass der Bundesgesundheitsminister offensichtlich sein eigenes Gesetz nicht kennt, bei der Frage der Hotspot-Regelung sich so einlässt,
dass Hotspots auch ganze Bundesländer umfassen könnten, wenn die Zahlen steigen, obwohl nicht genau geklärt ist, wie da die Inzidenzwerte zu verstehen sind,
und der Bundesjustizminister und sein Ministerium aber sagen, nein, das sind nur explizit ganz kleine lokale Bereiche.
Deshalb würde mich interessieren, ist das jetzt die Auffassung, die Sie geäußert haben, die der Bundesregierung,
oder ist das jetzt eher die Meinung des BMJ oder der FDP? Vielen Dank.
Damit antworte ich zunächst dem Kollegen von den Linken. Selbstverständlich sind Masken wichtig zum Schutz.
Aber wir wollen ja auch die Masken nicht verbieten. Das behaupten zwar einige, aber wir sind ja für die Maskenpflicht.
Und wir sind für die Eigenverantwortung. Und jeder, der eben entsprechend vulnerable ist, ich zum Beispiel bin 62 Jahre alt,
und ich werde auch ohne Maskenpflicht in bestimmten Bereichen und in bestimmten Situationen meine Maske aufsetzen.
Gerade eine FFP2-Maske, weil die nämlich besonders schützt.
Und insofern schützen wir mit diesem Gesetzentwurf, mit dieser Änderung des Infektionsschutzgesetzes gerade besonders die vulnerablen Gruppen.
Aber alle anderen Bereiche stellen wir in die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.
Und das ist das, was doch gerade uns weiterbringt. Und wir müssen doch die nächsten Jahre mit diesem verdammten Virus leben.
Und da müssen wir auch den Umgang damit lernen. Und da ist es doch mit der Eigenverantwortung ganz besonders wichtig.
Also bitte tun Sie nicht so, als wenn wir da irgendwas verbieten wollten.
Sondern werben Sie doch dafür, in bestimmten Situationen die Maske zu tragen.
Das wäre doch der richtige Ansatz, als hier so etwas zu erzählen.
So, jetzt komme ich zu meinem Kollegen Tino Sorge.
Ich war noch gar nicht bei den Hotspots, deswegen weiß ich gar nicht.
Wahrscheinlich hatten Sie sich die Frage aufgeschrieben.
Und das passte jetzt gerade so.
Ich werde zu den Hotspots noch kommen, lieber Tino Sorge.
Und ich muss sagen, der Gesetzestext, wenn Sie sich den mal durchlesen in Ruhe.
Und wir hatten ihn ja heute im Ausschuss. Und nachher werden wir ihn auch nochmal beraten.
Ist für mich klar, unter welchen Voraussetzungen dann dort eben die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden müssen.
Insofern sehe ich überhaupt kein Problem. Wir sind uns da in der Koalition sehr einig.
Und insofern ist es für uns klar, wie das auszulegen ist.
Vielen Dank.
Frau Aschenberg-Dugnus.
Entschuldigung, jetzt möchte ich gerne mal mit meiner Rede weitermachen.
Besonders wichtig ist uns auch, dass die Maskenpflicht in Schulen und Kitas wegfällt, meine Damen und Herren.
Die Kinderpsychiatrien sind überfüllt.
Und alle Kinderärzte schlagen Alarm, was wir hier mit unseren Kindern machen.
Sie begrüßen die Abschaffung der Maskenpflicht in Schulen und Kitas.
Und das ist auch richtig so.
Gestik und Mimik ist für einen jungen Menschen ganz, ganz wichtig.
Und deswegen sagen wir auch, die soziale Kompetenz hängt auch daran,
ob man in der Schule und in der Kita eine Maske tragen muss oder nicht.
Und ich wundere mich doch sehr über die CDU, die das jetzt gerade kritisiert hat.
Ich kann mich daran erinnern, dass Angela Merkel mal gesagt hat,
Kinder sollen die Ersten sein, die von der Pandemie, die von der Abschaffung der Maßnahmen profitieren.
Da höre und sehe ich jetzt überhaupt nichts mehr bei Ihnen.
Komisch eigentlich.
So, und jetzt zu den Hotspots.
Ich frage jetzt noch ein letztes Mal.
Wollen Sie noch eine Zwischentrage zulassen aus der Union?
Nein, ich würde jetzt gerne.
Und jetzt brauchen Sie sich nicht mehr zu melden bei dieser Rede.
Nein, nein, nein.
So, wir haben die Hotspotsregelungen.
Dieser Mechanismus ist sachgerecht und sinnvoll.
Was nicht sinnvoll ist und was nicht zu rechtfertigen ist,
dass aufgrund möglicher Zukunftsvarianten, aufgrund einer Hätte-Könnte-Argumentation
Einschränkungen aufrechterhalten werden.
Das machen zum Beispiel auch unsere europäischen Nachbarländer nicht.
Finnland, Schweden, Dänemark, Norwegen, alle haben sie.
Keine Maskenpflicht mehr.
Sie vertrauen der Eigenverantwortung der Bevölkerung.
Österreich, Großbritannien, keine Maskenpflicht.
Schweiz, keine Maskenpflicht.
Niederlande-Inzidenz, 2650, keine Maskenpflicht.
Frau Kollegin, die Redezeit wäre jetzt zu Ende gewesen.
Oh, ich bin gerade so dabei.
Ich finde, wir haben hier ein gutes Gesetz vorgelegt.
Eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes.
Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.
Ich hätte noch viel zu sagen gehabt, aber das mache ich beim nächsten Mal.
Vielen Dank.
So, der nächste Redebeitrag kommt von Attes Gürpina aus der Fraktion Die Linke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren.
Ich weiß nicht, was mich mehr verwundern soll.
Verspätung von Herrn Lauterbach, die Umgehung des eigentlichen Themas von Frau Griese,
indem sie ein Gesetz begutachtet, was einfach nur verlängert wird.
Oder eben jetzt das, was aus der FDP gekommen ist.
Wir haben die höchsten Inzidenzen seit Pandemiebeginn.
Hunderte Menschen sterben täglich.
Hunderttausende haben mit Long-Covid zu kämpfen.
Operationen werden immer noch verschoben.
Heute in Bayern eine Meldung.
Und wir wissen nicht, was eine nächste Virusvariante bringt.
Und als Reaktion gibt die Regierung nun nahezu alle Regelungen ab,
die die Inzidenzen beherrschbar machen können.
Und Sie, Herr Lauterbach, verteidigen das die Tage noch als Ihre Idee,
bitten jedoch die Länder, Ihr Gesetz jetzt noch nicht umzusetzen.
Das ist doch keine ernsthafte Politik, die Sie hier betreiben.
Wir haben bereits, aber es ist nicht das erste Mal,
bereits Ende letzten Jahres wurden nach mehr als dreimonatigem Nichtstun
das Gesetz innerhalb kürzester Zeit durch das Parlament gepeitscht.
Ein fehlerhaftes Gesetz inmitten der Deltawelle wohlgemerkt.
Dann die Änderung zu Impf- und Genesenenstatus.
Wieder innerhalb kürzester Zeit.
Wieder fehlerhaft.
Wird jetzt teils zurückgenommen.
Nun nächstes Gesetz innerhalb einer Woche,
obwohl der Termin jetzt auch schon nicht unbekannt war.
Ergebnis, wenn ich die Meinung der Expertin und Experten
bei der Anhörung zum Gesetz am Montag
mal ganz grob zusammenfassen darf,
handwerklich schlecht, inhaltlich ein Desaster.
Es gab ja, Herr Lauterbach, zu Beginn in der Bevölkerung Hoffnung,
als Sie als Minister benannt wurden.
Ich gebe zu, bei mir war die Hoffnung
auf den Bereich der Pandemiebekämpfung beschränkt.
Für die meisten anderen Bereiche, Bekämpfung des Pflegemangels,
Abschaffung der Fallpauschalen, die Krankenhausfinanzierung,
da ließen Ihre bisherigen politischen Einlassungen
wenig Raum für Hoffnung.
Aber nun gehen Sie gerade in der Pandemiebekämpfung,
dem Bereich, der als Ihr Steckenpferd galt,
wo Sie als Mahner durch die Talkshows rannten,
nach einem Vierteljahr K.O.
Sie wissen genau, dass die Menschen bei dem nun folgenden Flickenteppich
das Restvertrauen in die Pandemiebekämpfung verlieren werden,
Herr Lauterbach.
Es gibt einen Dreiklang, um ehrlich aus der Sache rauszukommen.
Erstens, Sie beschreiben, was das Gesetz real bedeutet,
durch Seuchung und Chaos als Strategie.
Das ist die Realität.
Zweitens, Sie erklären, dass Sie auf die Erpressung der FDP
nichts erwidern konnten.
Das würde nämlich auch den Zustand der Koalition beschreiben.
Die Partei setzt sich durch, die jetzt schon auf ihrer Internetseite
die Rückkehr zur Normalität feiert.
100 Corona-Tote täglich, das ist Normalität
für die FDP.
Drittens, Die Linke hat ihre Arbeit gemacht.
Wir haben für die nächste Lesung, ist ja auch schon Freitag,
ist ja gleich, einen Entschließungsantrag
und einen Antrag zu PCR-Testverfahren beigelegt.
Beide Anträge haben in Anbetracht der gegenwärtigen pandemischen Situation
eine konsequente Linie, entwickeln ernsthafte Verfahren
und einheitliche Maßnahmen je nach Inzidenzen.
Sie beziehen Experte in Experten ein
und versuchen sich an einer langfristigen Strategie,
um die Menschen zu schützen.
Stimmen Sie dem einfach zu.
Alles andere, ich komme zum Schluss, ist unehrlich
und lässt die Menschen verwirrt und selbstredend
irgendwann auch erkrankt zurück.
Freedom Day werden ansonsten die Viren und nicht die Menschen feiern.
Vielen, vielen Dank.
Sonja Eichwiede spricht für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktion,
mit dem 19. März enden die aktuellen Corona-Maßnahmen.
Das bedeutet, wir müssen als Gesetzgeber tätig werden
und wir mussten eine Einigung erzielen.
Andernfalls würde ab Sonntag dem Virus Tür und Tor geöffnet werden
mit all seinen Konsequenzen für unsere Bürgerinnen und Bürger.
Nach zwei Jahren Pandemiebekämpfung ist das nicht unser Ziel.
Durch die zeitliche Begrenzung der Maßnahmen
müssen wir konstant evaluieren,
ganz klares Ergebnis, die Pandemie ist nicht vorbei.
Es wurde viel darauf eingegangen, ganz im Gegenteil.
Wir brauchen Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger.
Auch wenn die Omikron-Variante häufig einen milderen Verlauf bedeutet,
steigen die Infektionszahlen und die Ansteckungszahlen.
Wir haben heute die höchste Inzidenz in Europa.
Es werden mehr Menschen in Krankenhäuser eingeliefert
und pro Tag sterben 200 bis 300 Menschen aufgrund der Corona-Infektion.
Daran können wir uns und daran werden wir uns nicht gewöhnen.
Hier müssen wir handeln.
Doch, wir handeln, denn das Auslaufen ist keine Option.
Und wenn Sie sagen, Sie stimmen diesem Gesetzentwurf nicht zu,
dann stimmen Sie quasi einem Auslaufen der Verlängerungen zu.
Das vorliegende, das funke, na, kommt rum ist.
Auf eine voraussichtliche Verbesserung der Lage im Sommer sollen wir vorbereitet sein.
Aber wir wollen uns und den Ländern auch zugleich die Möglichkeit geben zu handeln.
Und wir haben die Zusage der FDP, dass gegebenenfalls nachgesteuert werden kann.
Ich kann Ihnen sagen, wir nehmen diese Zusage sehr, sehr ernst.
Im Einzelnen bezieht sich das Gesetz jetzt auf Basisschutzmaßnahmen und auf Hotspotsregelungen,
die die Länder erlassen können.
Denn der Basisschutz nach § 28a Absatz 7 verfolgt das Ziel,
vulnerable Gruppen in Einrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen
durch Masken und Tests zu schützen.
In anderen sensiblen Einrichtungen kann weiter getestet werden.
Und Masken werden im öffentlichen Personennahverkehr weiter zu tragen sein.
Die Hotspotregelung nach § 28a Absatz 8 Infektionsschutzgesetz
gibt den Ländern die Möglichkeit, auf die Ausbreitung zu reagieren.
Denn wir müssen das Pandemiegeschehen unter Kontrolle halten.
Mit Beschluss der Landesparlamente, und dies ist möglich, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-CSU-Fraktion,
kann auf die Infektion reagiert werden und können bewährte Maßnahmen erlassen werden.
Hierbei ist juristisch ganz, ganz klar definiert, dass eine Gebietskörperschaft auch ein Bundesland sein kann.
Dann gucken Sie in die Bücher in einem juristischen Seminar.
Weiter möglich in Hotspots die Pflicht zur Vorlage von Impfgenesenen und Testnachweisen
und die Einführung von Hygienekonzepten.
Ja, die Hotspotregelung ist an enge Voraussetzungen gebunden,
wie die erhöhte Pädaginität oder die Überlastung von Krankenhauskapazitäten.
Ich habe jetzt zwei Wünsche nach Zwischenfragen, eine aus der Unionsfraktion und eine aus der Fraktion Die Linke.
Möchten Sie eine davon zulassen, beide, wie Sie mögen?
Ich lasse gerne beide zulassen.
Dann bitte schön.
Ja, Frau Eichwirth, ich habe Ihren Ausführungen ja bisher sehr aufmerksam zugehört,
auch Ihre Ausführungen, warum Sie meinen, dass Sie jetzt hier noch einen guten Kompromiss schließen.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, sind Sie ja auch eine der Kolleginnen und Kollegen hier im Deutschen Bundestag,
die sich für eine allgemeine zügige Impfpflicht aussprechen.
Und ich habe jetzt eine ganz konkrete Frage.
Wie können Sie es eigentlich vertreten, Frau Eichwirth, dass Sie einer vulnerablen Person ab 1. April,
wenn die Länder die Übergangsvorschrift in Anspruch nehmen,
zumuten, dass sie quasi ungeschützt beim Einkaufen der Gefahr ausgesetzt wird,
dass sie sich dem Coronavirus einfängt,
weil sie die Maskenpflicht im öffentlichen Bereich wie dem Einkaufen mit dieser Regelung außer Kraft setzen
und diese vulnerable Person, das kann zum Beispiel ein schwerkranker Mensch sein,
mit einem geschwächten Immunsystem, schutzlos ausliefern,
der kann nur noch sich selbst mit der Maske schützen, ist seinem Gegenüber aber hilflos ausgeliefert,
wenn der keine Maske trägt und gleichzeitig treten Sie für eine Impfpflicht ein,
die nachweislich nur einen Eigenschutz und nur noch einen geringen Fremdschutz erbringt.
Wie kann man einer solchen Regelung zustimmen und nicht eine verantwortungslose Regelung hier vorlegen?
Das können Sie ja bei der Impfpflicht auch.
Vielen Dank, liebe Kollegin Eichwirth.
Sie haben gerade über die Hotspot-Regelung gesprochen,
die die Landesparlamente in Kraft setzen können unter bestimmten Bedingungen.
Nun komme ich aus NRW. NRW ist bekanntermaßen das bevölkerungsreichste Bundesland
mit über 50 selbstständigen Gebietskörperschaften, also Landkreisen und Städten.
Wir haben ein Parlament, das durchaus fleißig ist, aber längst nicht so häufig tagt wie der Deutsche Bundestag zum Beispiel.
Erwarten Sie tatsächlich von Ihren Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen,
dass sie das Infektionsgeschehen in allen 54 oder 55 Landkreisen und Städten in NRW so im Blick behalten können,
dass sie erkennen können, wenn sich irgendwo eine Dynamik ausbreitet,
die man durch diese Hotspot-Regelung bekämpfen müsste?
Und müssten wir nicht eigentlich unser gesamtes Land zum Hotspot erklären
mit einer Inzidenz von über 1.600, steigenden Infektionszahlen, steigenden Todeszahlen,
steigenden Hospitalisierungsraten und einer Situation, wo der RKI-Monitor quasi jede Woche eine neue Farbe dazu bekommen muss,
weil die alten Farben nicht ausreichen, um tatsächlich die Inzidenzen darzustellen?
So, jetzt zur Antwort, Frau Eichwede.
Vielen Dank für die beiden Fragen. Ich möchte gerne auf die zuletzt gestellte Frage zuerst antworten.
Sie haben das derzeitige Pandemie-Geschehen nicht nur in NRW, sondern ja auch in ganz Deutschland geschildert,
wo ich am Anfang darauf eingegangen bin.
Ich möchte Ihnen sagen, dass gerade die engen Voraussetzungen nach der Sicht von mir,
das muss dann definiert werden durch die Landtage, natürlich auch tatsächlich eingetreten sind,
dass wir sehr, sehr viele Hotspots nach dieser neuen Regelung zurzeit in Deutschland
aufgrund der hohen Infektionszahlen und der Schwierigkeiten in den Krankenhäusern auch haben.
Denn wir haben die Krankenhäuser nicht im Normalbetrieb, wir haben enge Personaldecken in den Krankenhäusern
und auch durch Ansteckung im Gefahrkapazitätsgrenzen definieren sich nicht nur dadurch,
wie viele Patienten in den Krankenhäusern sind,
sondern auch, dass die Gewährleistung der Versorgung sichergestellt sein muss.
Die Hospitalisierungsraten steigen und ein Abbau der Inzidenzzahlen ist zurzeit nicht in Sicht.
Das ist eine Notlage und das ist auch nach der Sicht meiner Fraktion die Definition eines Hotspots,
die den Ländern die Möglichkeit gibt zu handeln.
Und auf Ihre Frage bezüglich des Überblicks eines Landesparlaments in den einzelnen Kreisen.
Ich weiß, dass mein Ministerpräsident in Brandenburg wöchentlich Telefonkonferenzen mit den Landräten hat
und sich ganz genau damit auseinandersetzt, was überall im Land ist.
Zumal eben, ich wies darauf hin, bei der Definition einer Gebietskörperschaft,
auch die Bundesrepublik ist eine Gebietskörperschaft, nicht im Sinne dieses Gesetzes,
weil das Absatz 8 hier die Länder einbezieht.
Aber ein Land ist eine Gebietskörperschaft, das ist ein klar definierter Begriff.
Und ich muss sagen, ich bin Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach sehr, sehr dankbar,
dass er sich zusammen mit den Fraktionsvorsitzenden Dagmar Schmidt und Dirk Wiese
und der gesundheitspolitischen Sprecherin Heike Behrens meiner Fraktion und mir
sehr stark für diesen Begriff und diese Hotspot-Regelung, die ich jetzt nochmal ausführen durfte, eingesetzt hat.
Zu der Frage aus der Unionsfraktion.
Sie können vielleicht im Tenor meiner Rede entnehmen, dass ich es gut gefunden hätte,
wenn eine Maskenpflicht weiter aufrechterhalten wäre.
Aber wir hier auch eine Priorität auf die Hotspot-Regelung, die in unglaublich hohem Infektionsgeschehen
in den Ländern eine größere Möglichkeit zum Handeln gibt, als nur die Maskenpflicht eingesetzt haben.
Und das ist vielleicht für denjenigen, der sich mit dem Argument dann nicht durchsetzt,
nicht die schönste Stunde der Demokratie, aber es ist Demokratie.
Genauso wie andere Kollegen vielleicht für die Ausgestaltung dieser Hotspot-Regelung
nicht so eingetreten wären, wie wir es sind.
Das ist die Natur eines Kompromisses und auch das Ergebnis der letzten Bundestagswahl.
Ich habe beschrieben, dass wir sehr, sehr stark um diesen Kompromiss gerungen haben.
Unterschiedliche Ansätze wurden hier eingebracht.
Wir müssen gegebenenfalls nachsteuern.
Wir sind dankbar, dass das auch von allen Koalitionsfraktionen so gesehen wird.
Jetzt ist es aber wichtig zu handeln, damit die Regelungen, die bestehen, nicht auslaufen.
Und deshalb appelliere ich auch an die anderen demokratischen Fraktionen hier im Haus,
nicht einem Auslaufen quasi zuzusehen, sondern diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich aber mit zwei Appellen schließen.
Erstens. Auch wenn es im Basisschutz keine flächendeckende Pflicht mehr gibt, eine Maske zu tragen,
wissen wir, dass Masken ein effektives Mittel sind.
Und ich appelliere an das Verantwortungsgefühl und die Vernunft unserer Bürgerinnen und Bürger,
in möglichst vielen Situationen sich solidarisch zu zeigen und weiter die Maske zu tragen.
Ich glaube an diese Vernunft.
Denn am Ende wird auch die Übernahme von dieser Verantwortung mehr Menschen mehr Freiheit geben.
Und zweitens. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wenn nichts schon geschehen, lassen Sie sich impfen.
Wir haben gute Impfstoffe, wir haben wirksame Impfstoffe. Impfen rettet Leben.
Und durch eine höhere Impfquote, durch eine baldige, möglichst baldige Grundimmunisierung
werden wir einen schnelleren Weg aus dieser schrecklichen Pandemie finden. Vielen Dank.
Das Wort hat Stephan Pilsinger für die CDU-CSU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe meinen Vorrednern aufmerksam zugehört
und ich muss sagen, ich habe selten in diesem Hohen Haus eine solche wirre Debatte erlebt.
Dieses ganze Gesetz ist ein unbestimmter Rechtsbegriff
und jede Koalitionsfraktion sieht in diesem Gesetzentwurf, was sie selber will.
Eine einheitliche Linie kann ich da gar nicht erkennen.
Meine Damen und Herren, aktuell meldet das Robert-Koch-Institut infolge der ansteckenderen Subvariante 2A
262.593.000 Neuinfizierte innerhalb der letzten 24 Stunden.
Das sind 46.739 mehr Neuinfektionen als noch in der Vorwoche.
Eine gute Zeit also, den Freedom Day auszurufen, wie es die Ampel nun anhören tun will.
Nein, leider nicht.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft meldet mit dem Stand vom 15. März 2022
einen erneuten Anstieg der Belegungszahlen im Vergleich zur Vorwoche, nämlich 11,4 Prozent.
Dieser Anstieg ist nach den Statistiken der DKG vor allem auf den Anstieg der Belegungszahlen
auf den Normalstationen um 12,1 Prozent zurückzuführen, wegen der Omikron-Fälle.
Das alles zeigt, dass die Pandemie eben noch nicht überwunden ist und wir weiterhin vorsichtig sein müssen.
Zurecht hält es der grüne baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann,
ich zitiere aus dem Handelsblatt vom 11. März, grob fahrlässig,
wenn die Bundesregierung ohne Not wirksame Instrumente für den Notfall aus der Hand gibt.
Herr Kollege, es gäbe jetzt nochmal einen Zwischenfragenwunsch aus der AfD-Fraktion.
Ach nee, AfD mach ich nicht.
Am unverständlichsten sind die laxen Vorgaben beim Tragen einer FFP2-Maske.
Warum sind die Masken im Einzelhandel beim Restaurant- oder Barbesuch nicht mehr Pflicht,
wenn zig Studien mittlerweile den hohen Wirkungsgrad der Schutzmasken nachgewiesen haben?
Diese verhältnismäßig harmlose Maßnahme schon jetzt aus der Hand zu geben,
kommt einer Realitätsverweigerung gleich, die Menschenleben gefährdet,
wie es mein grüner Kollege Janusz Dahmen gegenüber dem Handelsblatt kürzlich richtigerweise gesagt hat.
Dies war auch die einhellige Meinung der Experten im Rahmen der Sachverständigenanhörung am vergangenen Montag im Gesundheitsausschuss.
Bei dieser Anhörung musste sich die Ampelvertreter unter anderem von der Deutschen Intensiv- und Notfallmedizin anhören,
dass die geplanten, deutlich heruntergefahrenen Schutzvorkehrungen auf Länderebene deutlich unzureichend sind.
So werden Erfordernisse von Testnachweisen sehr eingeschränkt,
die 3G-Regel nur im Rahmen der Hotspot-Regelung für den Notfall in Aussicht gestellt.
Die oft sehr schwammigen, nicht näher definierten Begriffe geben den Ländern kaum Rechtssicherheit,
ab welcher Schwelle es zum Beispiel möglich wäre, eine Gebietskörperschaft zum Hotspot zu erklären.
Und vielleicht noch schlimmer, mit dem so heruntergekürzten Werkzeugkästchen wird es nicht möglich sein,
im Bedarfsfall schnell und unmittelbar wirkende Maßnahmen gerichtssicher zu erlassen.
Meine Damen und Herren, das vor dem Hintergrund der Situation ist verantwortungslos.
Die Ampelregierung stellt die Weichen dafür, dass der Staat seine Schutzpflichten gegenüber der Bevölkerung verletzt
und dass wir im Herbst 2022 wieder da stehen, wo wir im Herbst 2021 gestanden sind.
Das werden wir als Union nicht mitmachen.
Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf klar ab. Vielen Dank.
Dr. Georg Kippels hat jetzt das Wort für die CDU-CSU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Bei der heutigen Ausschusssitzung am heutigen Vormittag hat Staatssekretär Franke die Situation mit dem Wort beschrieben,
wir haben ein Allzeithoch. Ein Allzeithoch der Inzidenzzahlen, ein Allzeithoch der Belegung der Hospitalisierungsrate,
ein Allzeithoch der neuen Fälle und ein Allzeithoch auch der täglichen Toten.
Was, meine Damen und Herren, muss alles noch passieren, bis denn endlich die Ampelkoalition ihre Regierungsverantwortung ernst nimmt?
Und das vor allen Dingen auch vor dem Hintergrund, dass wir an einer Stelle definitiv kein Allzeithoch haben, und das ist die Impfquote.
Aber ich will an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, vor allem eine Fehlerquelle...
Herr Kollege, es möchte noch jemand die Gelegenheit nutzen, Herr Sichert erneut von der AfD. Möchten Sie die Zwischenfrage zulassen?
Nein, möchte ich nicht.
Danke.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, eine wesentliche Fehlerquelle dieses Gesetzesvorhabens zu beschreiben.
Wir haben zu Beginn der Legislaturperiode von der Ampelkoalition den Hinweis bekommen, dass man zukünftig die Corona-Politik wissenschaftsgestützt durchführen will und dazu den Expertenrat eingerichtet.
19 renommierte Experten sollten seit diesem Zeitpunkt die Regierung in ihren Entscheidungen, in ihren Analysen begleiten und daraus die richtigen Schlussfolgerungen für die Gesetzesvorhaben ziehen.
Seit diesem Zeitpunkt sind insgesamt acht Expertenratsstellungnahmen abgefasst worden, in denen die Experten bis zur letzten einstimmig sich für zahlreiche Vorgehensweisen, Maßnahmen und Strategien entschieden haben.
Sie haben sich dafür ausgesprochen, Sie haben sie dringend mahnend empfohlen und nirgendwo haben Sie in die bisherige Verhaltensweise der Regierung Eingang gefunden.
Die Krönung ist jetzt tatsächlich die Situation am vergangenen Montag bei der Anhörung, die übrigens ganz zufälligerweise vor der Einbringung stattgefunden hat.
Man hat also auch die Geschäftsordnung nach Kräften gebogen.
Das Mitglied des Expertenrates, Frau Prof. Melanie Brinkmann, hat sich entgegen wahrscheinlich der Erwartung der Fragenden in dieser Anhörung ganz klar dafür ausgesprochen, dass man Instrumente aufrechterhalten sollte, die bis jetzt gewirkt haben.
Sie hat sich klar dafür ausgesprochen, dass die jetzige Situation beibehalten werden sollte.
Insofern wäre ein Gesetzesvorschlag, der von der CDU und CSU formuliert werden müsste, im Grunde genommen ein Satz.
Verlängern wir die jetzige Situation, die jetzige Regelung um drei Monate und dann sind wir vor den weiteren Herausforderungen der Pandemie geschützt.
Das hat ganz klar zur Folge, dass die Botschaft nur lauten kann, liebe Ampelkoalition, orientieren Sie sich an Ihren Ratgebern, orientieren Sie sich am Expertenrat, orientieren Sie sich an den Aussagen in der Anhörung.
Bis Freitag haben Sie noch Zeit, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Für uns ist der klare Schluss aus der Anhörung Ablehnung dieses Gesetzesvorschlags.
Vielen herzlichen Dank.