„Der Bundesinnenminister hat darauf hingewiesen, dass eine Weisung aus dem Jahr 2015, die die Nichtanwendung des § 18 Absatz 2, Ziffer 1 vorgesehen hat, dass die zurückgenommen wird. Auf dieser Grundlage gibt es eine klare Weisung an die Bundespolizisten, an den deutschen Grenzen, die jetzt auch umgesetzt wird“, sagt der Chef des Bundeskanzleramtes auf eine Frage von Marcel Emmerich (Grüne), nach der Lage an den Grenzen.
Grenzschliessung, Zurückweisungen auf welcher Rechtsgrundlage, „es weiß eigentlich niemand, was nun eigentlich gilt“, so Emmerich.
Vizekanzler Klingbeil fragte Emmerich, ob die Notlage nach Artikel 72 A EU V nun ausgerufen wurde. „Sie wurde nicht ausgerufen. Der Bundeskanzler hat klar gesagt, wir erhöhen die Kontrollen an den Grenzen. Das wird automatisch zu mehr Zurückführung führen“, so Klingbeil.
„Die Humanität, unseres Landes wird trotzdem gewahrt. Und wir verstoßen nicht gegen europarecht“, sagt der Finanzminister.
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Sehr geehrter Herr Minister Frei,
erstmal auch von meiner Fraktion
herzlichen Glückwunsch zu ihrer neuen
Aufgabe. Als Chef des Bundeskanzleramt
ist es ja auch ihre Aufgabe, die
Regierungskoordination zu übernehmen.
Und in diese Kerbe möchte ich schlagen,
weil sich auch viele Spenditeure, IHKN,
Bundespolizisten und Pendler in den
Grenzregionen fragen, was nun eigentlich
an den Grenzen gilt. Sind das
Grenzschließung? Ist es eine sogenannte
Notlage oder verschärfte
Grenzkontrollen? Und bis heute fehlt es
an Ihnen an einer klaren Antwort. Aus
dem Bundesinnenministerium hört man ja.
Dann ist es so, dass der Innenminister
zunächst Jain gesagt hat. Heute morgen
hat er dann ja gesagt. Der neue
Regierungssprecher dementierte.
Gleichzeitig ergehen nicht eindeutige
Weisungen an die Bundespolizei. Es weiß
eigentlich niemand was nun eigentlich
gilt. Ein komplettes Durcheinander. Die
Bundesregier Bundesregierung verlagert
ihre Unklarheit in dieser Frage auf die
Einsatzkräfte der Bundespolizei und
treibt die Beamtinnen Rechtsbruch. Und
deswegen meine klare Frage an Sie. Was
ist die Rechtsgrundklage der
Zurückweisung von Schutzsuchenden an der
Grenze? Berufen Sie sich auf Artikel 72
AUV. Ja oder nein?
Sehr geehrter Herr Kollege, vielen Dank
für die Frage. Sie weisen auf einen
wichtigen Zusammenhang hin. Es ist in
der Tat so, dass wir einerseits die
nationalen Grenzen stärker schützen
möchten. Wir müssen das tun, weil der
europäische Außengrenzschutz bislang
nicht so funktioniert, wie wir uns das
wünschen und vorstellen. Das ist aber
die Zielsetzung am Ende und wir wollen
es so tun, dass der sogenannte kleine
Grenzverkehr, der Austausch über
Landesgrenzen und zu unseren
europäischen Nachbarländern hinweg nicht
negativ berührt wird. Ich bin der
Auffassung, dass die Anweisung des
Bundesinnenministers an die
Bundespolizei, die Umsetzung durch die
Bundespolizei genauso ist, dass das
erfolgreich passiert. Die Einsatzkräfte
werden nicht im Unklaren gelassen. Es
gibt keine Grenzschließungen, es gibt
Grenzkontrollen. Und der
Bundesinnenminister hat darauf
hingewiesen, dass eine Weisung aus dem
Jahr 2015, die die Nichtanwendung des
Paragraphen 18 Absatz äh 2, Ziffer 1 ähm
vorgesehen hat, dass die zurückgenommen
wird. Und auf dieser Grundlage gibt es
eine klare Weisung an die äh
Bundespolizisten an den deutschen
Grenzen, die jetzt auch umgesetzt
wird. Ich würde meine Nachfrage gern an
den Vizekanzler richten, der ja auch für
die Regierungskoordination zuständig
ist. Auch Ihnen Glückwunsch zu ihrer
neuen Aufgabe. Meine Frage ist, es ist
ja keine triviale Frage, ist
europarechtlich verfassungsrechtlich
höchst relevant. Wurde jetzt die
sogenannte Notlage ausgerufen nach
Artikel 72 AEUV? Ja oder nein? Und wie
gewährleisten Sie den Schutz und
Rechtsstaatlichkeit gegenüber
Schutzsuchenden?
[Applaus]
Vielen Dank für die Nachfrage. Ich lerne
gerade dazu, dass die Nachfragen dann
auch an äh den jeweils anderen Vertreter
der Regierung gestellt werden können.
Und ich kann Ihnen nur sagen, was die
nationale Notlage angeht, gilt das, was
der Bundeskanzler deutlich gemacht hat,
sie wurde nicht ausgerufen. Der
Bundeskanzler hat klar gesagt, wir
erhöhen die Kontrollen an den Grenzen.
Das wird automatisch zu mehr
Zurückführungen führen. Die Humanität
unseres Landes wird trotzdem gewahrt und
wir verstoßen nicht gegen Europarecht.
Wir machen keine nationalen Alleingänge
und wir haben nicht das Ausrufen der
nationalen Notlage.
[Applaus]