
Bundesregierung schaut „mit großer Besorgnis“ auf Verfolgung von Falun Gong in China
In Bezug auf die Entschließung des EU-Parlaments über die Verfolgung von Falun Gong in China vom 18. Januar 2024 fragten wir die Regierungssprecher am Dienstag, 17. Juni, während der Regierungspressekonferenz, was daraufhin getan wurde und was die neue Regierung plant zu tun.
Die Entschließung forderte alle Mitgliedsländer unter anderem auf, „die globale Sanktionsregelung der EU […] gegen alle Täter und Einrichtungen anzuwenden, die zur Verfolgung von Falun-Gong-Anhängern in China und im Ausland beitragen“. Dazu gehören „die Verweigerung von Visa, das Einfrieren von Vermögenswerten, die Ausweisung aus dem Hoheitsgebiet der EU, die strafrechtliche Verfolgung […] und Strafanzeigen auf der Grundlage des Völkerrechts“.
Christian Wagner, Sprecher des Außenministeriums, sagte, die Bundesregierung habe sich in der Vergangenheit mehrfach „zur Situation von Falun-Gong-Praktizierenden in China“ geäußert.
„Wir sehen mit großer Besorgnis, wie dort Religionsfreiheit eingeschränkt wird. Und das ist auch ein Thema, das wir regelmäßig mit der chinesischen Regierung thematisieren“, sagt Wagner auf die Frage der Epoch Times.
Es gebe „verschiedene Äußerungen zum Beispiel der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung“, man habe das Thema „auf dem Schirm“. Man kenne die Berichte zur Situation dort und würde es auch „im Rahmen unserer Kontakte mit der chinesischen Führung thematisieren“.
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