EuGH: Private Webseitenbetreiber haften für Verbreitung von Russia Today

EuGH: Private Webseitenbetreiber haften für Verbreitung von Russia Today

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20 Videoaufrufe·02.07.2026

„Das Verbot, Inhalte des Senders Russia Today zu verbreiten, gilt auch für eine Website, die der Öffentlichkeit kostenlos zugänglich ist“, urteilt der europäische Gerichtshof heute in einem Vorabentscheidungsersuchen bezüglich dreier in Deutschland strafrechtlich verfolgter Personen.

Diese sollen Videos des Senders RT – Russia Today Germany kostenlos und frei zugänglich auf Websiten in Deutschland veröffentlicht haben.

Dem EuGH zufolge gelten auch private Webseitenbetreiber oder Blogger als „Betreiber“ im Sinne der EU-Sanktionsverordnung. Die Verordnung, erlassen nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine, verbietet es „Betreibern“ in der gesamten EU, Inhalte des Senders zu verbreiten.

Erst am Dienstag urteilte das Verwaltungsgericht Berlin, dass der Sender RT DE ohne erforderliche Zulassung in Deutschland sein Programm ausstrahlte. Die Betreibergesellschaft hatte geltend gemacht, lediglich Produzentin und Zulieferin für die russische Muttergesellschaft zu sein.

Das Gericht sah die GmbH jedoch als Veranstalterin an, unter anderem weil sie sich selbst mehrfach als deutscher Sender mit redaktioneller Verantwortung in Deutschland präsentiert hatte.

Das Verbot des russischen Staatsmediums ist zeitlich begrenzt und an die Fortdauer der EU-Sanktionen gekoppelt.
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