
Bundesverfassungsgericht: Solidaritätszuschlag rechtens – Toncar: Bis 2030 muss was passieren
Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht wies am Mittwoch die Klagen sechs ehemaliger FDP-Bundestagsabgeordneter zurück. "Der Bund verzeichnet weiterhin einen wiedervereinigungsbedingten, zusätzlichen Finanzierungsbedarf", sagte Richterin Christine Langenfeld bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Die als Soli bekannte Ergänzungsabgabe war bei der Einführung Anfang der 90er Jahre mit den Kosten der Wiedervereinigung begründet worden. Die Kläger hatten argumentiert, mit dem Auslaufen des Solidarpakts II 2019 sei die Abgabe verfassungswidrig geworden.
"Das Urteil ist ein herber Rückschlag für die Unternehmen", erklärte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Jetzt sei die Politik am Zug. Die Abschaffung des Soli gehöre in den Koalitionsvertrag. Das Gericht prüfe lediglich, ob die Aufgabe, auf die die Einführung des Solidaritätszuschlags gestützt worden sei, im Jahr 2020 oder danach offensichtlich in keiner Weise mehr einen finanziellen Mehrbedarf des Bundes begründe, sagte Langenfeld: "Dies ist jedenfalls derzeit noch nicht der Fall."
„Jeder, der das Urteil heute liest, sieht das zumindest in den nächsten Jahren bis 2030 beim Soli etwas passieren muss. Und deswegen ist mein Appell und meine Forderung, dass die Koalitionäre jetzt in ihren Verhandlungen bereits einen Weg definieren sollten, wie man aus dem Soli schrittweise rauskommt in den nächsten Jahren. Denn auch das ist die Botschaft, die das Gericht heute ausgesendet hat“, sagte Toncar nach dem Urteil.
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