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Das kann man sich eigentlich gar nicht ausdenken.
Der Verein Finanzwende fordert, dass die Aufbewahrungsfristen nicht von 10 auf 8 Jahre verkürzt werden,
weil man Angst hat, dass an dieser Stelle Kriminelle das nutzen könnten, um Legalunterlagen
zu vernichten.
Ich muss sagen, das grenzt ein bisschen schon an Naivität und auch damals, als ich das
Video schon im ersten Bezug zu CumEx dazu gemacht habe, war ich etwas überrascht, dass
vor allem auch Anne Brunhilke, die ehemalige Chefermittlerin im CumEx Verfahren, sich hier
auf diese Position einlässt, weil ich sage es mal so, wir machen jetzt in diesem Video
mal einen kleinen Realitätscheck, wo ich schon jetzt an der Stelle dem Verein eine
gewisse Naivität unterstellen muss, wo man ganz klar sagen kann, da hätte ich auch von
der Chefermittlerin ein bisschen mehr erwartet.
Damit herzlich willkommen zu einem neuen Video hier von Steuern mit Kopf auf YouTube.
Mein Name ist Roland Elias, ich bin Online-Steuerberater.
Es ist durchaus relativ amüsant, Anne Brunhilke und auch der entsprechende Verein hier, Finanzwende,
hat jetzt etwas gegen das entsprechende Bürokratie-Entlastungsgesetz.
Das wurde hier im Entwurf am 26.
September 2027, also so knapp drei Wochen, schon mal angenommen und soll jetzt auch weiterhin
so durchgeführt werden.
Eine Position darin ist ja, dass man die Unterlagen, also Rechnungen, Belege, Sonstiges, hier nicht
mehr an der Stelle zehn Jahre aufbewahren muss, sondern nur noch acht Jahre.
Anne Brunhilke und der Verein Finanzwende, der ja auch durchaus fragwürdige Verbindungen
hat, das muss man auch dazu sagen, hat an der Stelle natürlich ein Problem damit, denn
sie sagen, die zwei Jahre würden dazu führen, dass vor allem auch bei Steuerhinterziehung
das Ganze an der Stelle natürlich hier dazu führen würde, dass Beweise legal vernichtet
werden könnten.
Jetzt möchte ich mal einen kleinen Realitäts-Check, wie gesagt, machen.
Gehen wir mal davon aus, also ich wäre jetzt jemand, der Steuern hinterziehen würde, im
großen Stil drehen, halbe Millionen, Millionen, wenn nicht sogar Milliarden, wie würde ich
das machen?
Würde ich dann wirklich, und das sind wir jetzt mal ganz ehrlich, Beweismaterial, korrumpierendes
Beweismaterial, so offensichtlich hier rumliegen lassen?
Jetzt würde man natürlich sagen, mit Blick auf Cum-Ex und Sonstiges, ja, da ist es doch
aber auch passiert.
Vorsicht, da gab es sogar einige Abstimmungen mit Finanzverwaltungen, die das einfach durchgewunken
haben.
Und sogar das BMF, als auch natürlich die einige Finanzverwaltungen, OEFDs und Landesfinanzämter,
sogar von den Machenschaften von Cum-Ex laut Tagesschau sogar seit 1999 Bescheid wussten.
Also, da war kein Geheimnis dahinter.
Aber jetzt gehen wir trotzdem mal her, ich wäre jetzt jemand, der würde Millionen Steuern
hinterziehen.
Jedes Jahr Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, was weiß ich nicht alles.
Würde ich dann wirklich soweit gehen und belastendes Material dort lagern, wo theoretisch
die Steuerfahndung einmarschiert und die Belege mitnimmt?
Und da kann man ja doch sagen, würde ich nicht machen, weil wie gesagt, es ist ja sowieso
schon bei vielen Unternehmen so, dass die Buchhaltungsbelege nicht mal mehr an der Stelle
vor Ort gelagert werden, sondern teilweise sogar im Ausland, weil die Buchhaltung sich
in Indien befindet, gibt es ja bei großen Einzelhandelsketten, ist es zum Beispiel der
Das sind die Unterlagen sowieso nur noch teilweise digital verfügbar.
Dann aber auch natürlich werden diese natürlich theoretisch dazwischen vielleicht auch verändert
werden können.
Was bedeutet, wenn ich eine gewisse kriminelle Energie habe und im Millionenbereich Steuern
hinterziehen würde?
Dann sind wir mal ehrlich, würden mich zwei Jahre weniger Aufbewahrungsfrist daran hindern,
das durchzuführen?
Und deswegen sage ich eine gewisse Naivität, die hier auch vorhanden ist, wo man denkt,
dass diese Belege auch vorhanden sind, denn es gibt ja auch Fälle, da kann ich, wie gesagt,
aus einem Fall, der mir in der Praxis selbst dann mal war, das ist auch schon 10, 20 Jahre
her, dort ist im Grunde mal ein Wasserschaden entstanden und da waren halt blöderweise
alle Unternehmensunterlagen, entsprechend hier laufende Buchführung, alles im Keller
gelagert.
Die sind dann unwiederbringlich zervernichtet.
Also könnten ja auch Wasserschäden eintreten.
Wir selbst hatten auch bei unserer Kanzlei im Keller mal einen Wasserschaden und haben
das Glück gehabt, dass wir an der Stelle höhere Regale hatten, aber hätten wir dort
was am Boden gelagert, das war über das Wochenende, wir waren auch damals nicht da über längere
Zeit, das heißt, dort wäre auch alles an Unterlagen vernichtet gewesen.
Hast du sicherlich auch schon mal gehabt, einen Wasserschaden, das kann recht schnell
passieren und wenn man kriminelle Energie hat, dann kann ja so ein Wasserschaden theoretisch
auch vorsätzlich passieren, nur mal so.
Und auch da ist jetzt die Forderung zum Beispiel von Anne Brod-Hilke und Finanzwende, das heißt
hier zum Beispiel wörtlich von Herrn Schick, der Bundestag hätte das Bürokratieentlastungsgesetz
mit der Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nie verabschieden dürfen.
Diese Regelung entlastet vor allem Steuerhinterzieher, für die meisten ehrlichen Unternehmer ist
die Reduzierung von Bürokratieentlastung minimal, weil die Billige digital aufbewahrt
werden.
Und auch da muss ich was sagen, ich glaube auch hier hat entsprechend Herr Schick relativ
wenig Ahnung davon, denn klar, in vielen Unternehmen werden die neuen Unterlagen schon digital
aufbewahrt.
Dieser Wechsel hat aber jetzt auch erst durch Corona stattgefunden, plus teilweise werden
aber auch noch, und das ist zum Beispiel, wer Werkstätten kennt oder auch Mitarbeiterinnen
von uns, hat zum Beispiel, der E-Mann ist Elektriker, der hat zum Beispiel auch immer
das alles noch im Papier, weil die hier für den Umlauf entsprechender Aufträge aktuell
noch Papier verwenden.
Dort werden Papierbelege auch noch gehortet in Massen und die haben das noch nicht alles
digital oder wollen es vielleicht aus prozesstechnischen Gründen nicht digital, weil zum Beispiel
in manchen Einsatzbereichen im Handwerk, da kannst du nicht mal schick was weiß ich,
mit dem Laptop oder dem iPad rumlaufen, sondern hast halt im Grunde immer noch dein klassisches
Klemmbrett, das am Ende auch teilweise sich ölverschmiert oder sonstiges ist, das ist
ein bisschen übertrieben.
Das heißt, hier ist es schon eben eine Entlastung für viele Unternehmer und es geht ja auch
nicht nur darum, und ich glaube, das ist dem auch nicht bewusst, dass auch diese digitale
Speicherung ja entsprechend kostet, ich meine, wir sprechen über wenige Euro, wenn ich nur,
sag ich mal, was weiß ich, nicht DSGVO-konform Google Drive, OneDrive von Microsoft oder
sonstiges verwende, wenn ich hingegen größere DMS-Systeme habe, dann zahlst du dort auch
noch Speicherplatz und dann zahlst du dort nicht, weil es sich 5 Euro pro Monat, sondern
je größer das System ist, umso krasser wird das Ganze und auch zum Beispiel große Konzerne
lagern ja auch deswegen schon seit Jahren Buchhaltungen ins Ausland aus, mit auch der
Belegthematik, weil die Lagerhaltungskosten hier in Deutschland und auch die Buchhaltungskosten
zu hoch sind und deswegen muss man ganz klar sagen, ja, es ist eine massive Entlastung
dieses Bürokratie-Entlastungsgesetzes, vor allem, wenn man ganz klar sagen muss, diese
Bürokratie-Themen sind ja nur deswegen notwendig in Deutschland, weil wir diese
langen Betriebsprüfungszeiten haben und man ganz klar sagen muss, die Bearbeitungszeiten
in der Finanzverwaltung sind so hoch, weil einfach auch die Komplexität zugenommen hat.
Würde man zum Beispiel, man muss ja sagen, es war ja bis zum Jahr 2021 mit auf CumEx jetzt hier
und CumCum nicht hundertprozentig klar, dass entsprechend hier, ja, sag ich mal, das illegal
ist, denn es liefen dort, wie gesagt, bei kleinen Unternehmen Betriebsprüfungen, alle
zehn Jahre vielleicht, aber bei großen Bankenkonzernen, da sind ja regelmäßig sogar Betriebsprüfer
durchgelaufen und haben sich genau das angeschaut und selbst denen ist es teilweise 23 Jahre
lang nicht aufgefallen. Das muss man sich auch mal geben. Da ist die Frage, wie wurde
hier geprüft und vor allem auch, sind überhaupt solche Unternehmen noch prüfbar plus ist es
nicht eher denn das Thema, dass man sagt, man vereinfacht das Steuergesetz und die steuerlichen
Regularien, Aufbewahrungsfrist und sonstiges und den Prozess so, dass es halt natürlich
am Ende aber auch Personalabbau bedeuten würde, weil du halt dann weniger Leute brauchst.
Aber in dem Zusammenhang fordert jetzt zum Beispiel die Finanzwende, dass sowieso bei
der erhöhten, sag ich mal, Strafthematik hier mit 15 Jahren das Ganze aufgeschoben wird,
um ein paar Jahre für Banken und für BaFin reguliert. Zudem heißt es auch, dass diese
Ausnahmeregelung eingeführt werden soll. Heißt es hier wörtlich, die Aufschubregelung sollte
aus unserer Sicht eine generelle Ausnahmeregelung werden. Was bedeutet, Banken hätten hier längere
Aufbewahrungsfristen plus an der Stelle heißt es aber trotzdem, wörtlich, weil ich das auch nicht
so ganz nachvollziehen kann, denn einige Landesfinanzämter sind ja sehr digital, fast alle
Landesfinanzminister haben gegen die Verkürzung der Aufbewahrung votiert. Kein Wunder, es geht
auch um ihre Steuergelder, weil im Großen und Ganzen man trotzdem sagen muss, die Steuergelder
sind deswegen so problematisch, weil sie mehr verschwendet werden und dementsprechend natürlich
auch, wenn man andere Regularien hat, die einfach schlicht und ergreifend einfach durchgeführt
werden können. Sind wir mal ganz ehrlich, wenn du Paragraph 3 zu 90 Prozent abschaffen würdest
oder zum Beispiel auch entsprechend die Umsatzsteuerregularien vereinfachst, dann
würdest du dir wahrscheinlich 70, 80 Prozent der Betriebsprüfungsthemen sparen, weil du dort
natürlich immer nur über solche Themen diskutierst oder zum Beispiel auch, wo du ganz klar sagst,
VGA-verdeckte Gewinnausschüttungen, solche Themen oder diese ganzen Geldwerten-Vorteilsthemen. Würde
man das im Grunde in den Griff bekommen, dann würde man sich auch hier diese ganzen Themen
sparen und dann muss man sagen, trotzdem aber, wer glaubt am Ende, dass zwei Jahre
Aufbewahrungsfrist hier etwas ändern wird in Zukunft. Meine persönliche Einschätzung zeugt
das von Naivität, Realitätsferne und da muss ich auch sagen, da ja Arne Brothilke zumindest in einem
Statement hier mit Blick auf Cum-Ex und Cum-Cum auch schon vor einigen Monaten sich geäußert hat,
wie gesagt, durchaus eine fragwürdige Aussage. Ich würde sagen, jemand, der wirklich kriminelle
Energien hat, der wird sich wegen zwei Jahre Aufbewahrungsfrist jetzt hier nicht im Grunde lächerlich machen.