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Nachdem euch das Video letzte Woche so stark interessiert hat zum Thema natürlich Hausdurchsuchungen
und ähnliches, wollen wir heute daran anknüpfen und zwar heute mal um die rechtliche Möglichkeit
und Situation natürlich auch in Deutschland zu Kryptowährungen, zu auch Fragen wie zum
Beispiel können Kryptowährungen enteignet werden, darf man das, darf man die Beschlagnahmen
und vor allem auch was ist zu beachten bei Erbschaften und Schenkungen.
Heute wieder mit dem Rechtsanwalt Eris Urs von der Kanzlei Eris und Kollegen, Link wie
immer unten natürlich auch in der Infobox und ja, wir sprechen heute über das Thema
Kryptowährungen und die rechtliche Situation hier in Deutschland und damit herzlich willkommen
zum neuen Video hier auf diesem Kanal.
Hallo Roland, danke, dass ich wieder dabei sein darf, hat das letzte Mal Spaß gemacht
und ja, lass loslegen.
Ja, sehr sehr gerne und wir haben uns ja natürlich im Vorfeld einige Fragen schon mal gestellt
und zwar, ich selber bin ja zur Zeit knapp acht Jahre im Kryptobereich unterwegs und
eine Frage, die aber immer wieder auch aufkommt ist, vor allem sagen wir so in diversen Foren
im Internet, darf ich überhaupt Kryptowährungen besitzen und was ist die rechtliche Situation,
gibt es Einschränkungen oder was muss man dazu wissen?
Das darf ich in Deutschland sowohl als Privatperson als auch als Unternehmen natürlich besitzen,
da gibt es keine großen Restriktionen.
Kryptowährungen werden rechtlich gesehen als Finanzinstrumente behandelt, das ergibt
sich aus dem Kreditwesengesetz, das wir haben, das hat natürlich auch zur Folge, dass die
BaFin dort mitspielen darf, was jetzt uns als Privatpersonen nicht so interessiert,
aber natürlich die Kryptobörsen, die dementsprechend Regularien unterliegen, aber ja, wir dürfen
Kryptowährungen besitzen, handeln und dort gibt es rechtliche Regularien, die sind aber
natürlich, der Staat ist wie immer etwas hinterher, noch nicht ganz so ausgefeilt
wie bei anderen finanziellen Themen.
Also grundsätzlich erstmal keine Einschränkungen, ich darf sie kaufen, ist auch die Frage jetzt
an der Stelle, was muss ich denn beachten, also gibt es irgendwelche Themen zum Thema
Wallets und Börsen und sonstiges, worauf sollte man da vor allem auch achten, also
gibt es auch rechtliche Themen, ich meine wir hatten den damals Diebstahl bei Mt. Gox
2013, wo ja mehrere Milliarden gestohlen worden sind, da natürlich aber auch die Pleite
zum Beispiel von FTX an der Stelle, was letztes Jahr ja war, wo die Frage war, ist es jetzt
Insolvenzmasse oder sonstiges, wie wird da natürlich die Vermögenssituation da mal
geregelt oder weißt du was, wie es in Deutschland ist?
Also grundsätzlich gibt es natürlich schon Einschränkungen, das ist kein wilder Westen
bei uns, es gibt zwei große Themenblöcke, wo Vater Staat natürlich drauf schaut, das
ist einmal das Thema Geldwäsche, Geldwäschegesetz, dann auch das Thema Terrorismusfinanzierung,
halte ich persönlich jetzt in der Praxis eher ersteres für relevant, das zweite wahrscheinlich
noch nicht so, aber ich will es einfach abschließen und dann natürlich das Thema, das du ja mit
deiner Kanzlei sehr gut behandelst, das steuerliche Thema, also auch das ist nicht außer Acht
zu lassen, im Gegenteil, in unserer praktischen Erfahrung aus den letzten Jahren spielt da
die meiste Musik, dann auch in Kombination mit dem Thema, das wir in unserer letzten
Folge hatten, nämlich Hausdurchsuchungen, also da schaut das Finanzamt schon sehr genau
drauf, denn wie immer, wo es was zu verdienen gibt, langen die natürlich dann gern auch
zu. Wie eben gesagt, es gibt schon ein paar Dinge, auf die man achten sollte, schon zum
Schutz seines eigenen Vermögens, nämlich mit welcher Börse bin ich dort unterwegs.
Also gerade FTX, glaube ich, haben viele Leute viel Geld verloren, kein schönes Beispiel,
ist jetzt auf Deutschland, respektive Europa auch nicht übertragbar, weil dort amerikanische
Rechtsprechung und Gesetzgebung Anwendung finden. Der Tipp, den wir euch geben können,
ist, schaut, dass ihr bei einem der großen Börsen unterwegs seid, die sind in der Regel
abgesichert, die haben natürlich auch, und das ist etwas, was die BaFin jetzt in Deutschland
dort festgelegt hat, die unterliegen den Kontrollen, die müssen die Vorschriften des
Geldwäschegesetzes natürlich beachten und die müssen auch dementsprechend eine Kapitalrücklage
aufweisen, die dann auch überprüft wird, sodass zumindest ein Totalverlust ausgeschlossen
werden kann. Having said this, ist natürlich mit der Entwicklung gerade der letzten Wochen,
die für jeden von euch, der Kryptos im Wallet hat, eine sehr schöne Entwicklung ist, werden
die mit Sicherheit nicht das prozentuale Ziel erfüllen, jetzt gerade, was an Rücklagen
da sein müsste. Das ist einfach dem sehr dynamischen Markt geschuldet. Nichtsdestotrotz
ist das der beste Ratschlag, den man euch geben kann. Schaut, dass ihr eine große Börse
habt, da ist zumindest etwas mehr Transparenz gegeben. Die sind ja mittlerweile auch relativ
offen oder auch binär noch als vor ein paar Jahren, was die Hintergründe und was eben
auch die Sicherungsmechanismen angeht. Sollte das also heißen, dass theoretisch aufgrund
der aktuellen Entwicklungen einige Börsen sogar unterversichert sind, weil sie, wie
du gerade gesagt hast, prozentual die Rücklage nicht erfüllt haben, durch den extremen Anstieg
des Bitcoin-Preises. Das bedeutet, da wäre theoretisch gerade ein gewisses Risiko da,
wenn jetzt es total crashen würde oder was wären die Folgen aus so einer Situation heraus?
Das Risiko besteht auch ohne diesen wunderschönen Hype. Es ist so, dass die BaFin sagt, ihr
müsst ein gewisses Prozentsatz des Vermögens, das ihr haltet für die Anleger, also von
euch, uns, wie auch immer, müsst ihr als Reserve da haben, wenn eben etwas passieren
sollte. Wenn man die Kurse jetzt anschaut, die sind ja explodiert. Mit 99,9%iger Sicherheit
werden die Börsen da nicht so schnell hinterhergekommen sein, sich dann wirklich auch diese Rücklagen
zu bilden. Sie sind zwar gesetzlich dazu verpflichtet, in der Praxis würde ich darauf
jedoch nicht unbedingt bauen, heißt, das Risiko steigt auch mit dem Gewinn, den gerade
alle mitnehmen oder mitnehmen können. Ich kenne jetzt keine konkreten Zahlen, weil die
das natürlich nicht tagesaktuell veröffentlichen müssen, aber ich gehe schwer davon aus,
dass der Großteil der Börsen da momentan hinterherkommt.
Also im Grunde gilt hier der Klassiker, not your keys, not your coins. Das bedeutet, wenn
du es jetzt nicht auf dem Ledger, Trezor oder sonstiges irgendwie hast, läuft natürlich
Gefahr. Im Grunde hier das Risiko FTX. Man möchte es natürlich nicht heraufbeschwören.
Wir hoffen natürlich, dass der Bitcoin-Preis weiter steigt, aber durchaus natürlich hier
ein gewisses Risiko. Grundsätzlich natürlich diese Schutzmechanismen, eine Thematik. Jetzt
gehen wir aber mal natürlich auch ein bisschen an die langfristige Planung und zwar Thema
Erbschaften, Schenkungen und sonstiges. Wir haben ja auch in der Vergangenheit selbst
zusammen schon erbschaftrechtlich, also erbschaftsteuerrechtlich und schenkungstechnisch einige Fälle zusammen
im Kryptobereich abgewickelt. Wie ist das jetzt eigentlich rein rechtlich jetzt mit
der Kryptosituation? Kann ich jetzt einfach hergehen und sagen, ich schreibe mein Testament
rein, ich übertrage die Bitcoin oder ich übertrage folgendes Depot oder was gibt es
da testamentarisch zu beachten?
Grundsätzlich sind Kryptowährungen andere Vermögensgegenstände im Sinne der Bauphase
1922 ff. BDD. Das heißt, da gibt es keine Extra-Regularien. Die sind unterblieben im
ganz normalen Erbrecht. Man kann die im Testament natürlich dementsprechend auch übertragen.
Man kann die im Wege eines Vermächtnisses außerhalb der normalen Erbfolge übertragen.
Da gibt es keine großen Einschränkungen, die jetzt speziell für Kryptowährungen gelten
würden. Da ist es eigentlich eher die faktische Hürde, die am Ende des Tages dasteht. Denn
wer kennt denn den Zugang zu deinem Wallet? Wer kennt deine Keys? Also da ist eher die
faktische Hürde eine hohe. Sprich, entweder man schreibt das ins Testament mit rein oder
hinterlegt das dann de facto so, dass die Erben da dann auch rankommen.
Eine kurze Zwischenfrage und zwar an der Stelle ganz spannend. Ins Testament mit reinschreiben.
Ich schreibe die Private Keys mit rein. Wäre das beim Notar sicher oder wäre da die Gefahr,
dass ein Notar-Mitarbeiter sich theoretisch dran bedient? Nur mal so rein theoretisch,
jetzt nicht unabhängig von den hohen moralischen Anforderungen, die natürlich solche Mitarbeiter
haben. Aber wäre es dann nicht sicher, das nicht ins Testament reinzuschreiben? Also bloß
so mal als reine Spekulation beziehungsweise. Wer schon mal beim Notar war, weiß, die hohen
moralischen Anforderungen sind da nicht immer gegeben. Im Gegenteil, was hoch ist, sind die
Rechnungen. Grundsätzlich muss man das natürlich nicht ins Testament mit reinschreiben. Ich
würde das wahrscheinlich sogar in einem separaten Schriftstück irgendwo dokumentieren
für die Nachwelt. Dann auch vielleicht sagen, wo das ist. Das kann man vielleicht, wenn
es wirklich um hohe Werte geht, am Schließfach legen oder beim Notar separat nochmal mit
reinbacken. Man muss es nicht direkt ins Testament reinschreiben.
Ansonsten natürlich zur Übertragung. Schenkung oder Erbschaft. Sollte man da jetzt nicht
irgendwie, das ist ja jetzt gestern wieder ein Fall, wo auch dann die Frage natürlich
an den Rechtsanwalt irgendwie so geht, Schenkungsvereinbarungen oder sonstiges machen, auch bei Bitcoin.
Manche Mandanten kommen jetzt auch schon dazu, zu sagen, hey, ich möchte 10.000 Euro an
meine Tochter oder meine Freundin oder sonstiges schenken. Soll ich da eine Schenkungsvereinbarung
oder irgendwas in dem Fall machen oder wie ist da die rechtliche Situation?
Also Schenkungen sind grundsätzlich relativ formlos möglich in Deutschland, wenn sie
durchgeführt werden. Wo man ein Formerfordernis hat, ist bei Schenkungsversprechen. Die müssen
schriftlich vorliegen. Die dürfen auch in der Regel nicht das komplette Vermögen umfassen.
Also wenn du jetzt 2 Millionen Euro in Bitcoin hast und ansonsten nichts, kannst du die nicht
komplett verschenken. Aber auch da gibt es keine besonderen Regeln im Kryptowährungsbereich.
Having said this ist da natürlich der große Punkt, da seid ihr die Fachleute lieber Roland,
man muss das steuerlich natürlich dann dementsprechend auch angeben. Aber rechtlich gesehen ist das
Zwei Fragen, die noch zum Abschluss kommen und zwar jetzt natürlich einmal das Thema
Verbot, Konfiskation natürlich, also die Enteignung auch von Kryptowährungen. Einmal
jetzt so mal die Frage aufgeteilt in die Frage, ist es rechtlich möglich, Kryptowährungen,
Bitcoin und ähnliche Assets zu verbieten, gesetzlich? Wie siehst du da die Einschätzung?
Auch dann eher die praktische Umsetzung und vor allem dann auch die Frage der Beschlagnahmung,
nicht mal Hausdurchsuchung, was wir letzte Woche hatten. Es klopft jemand an, nimmt den
vermeintlichen USB-Stick mit, es ist der letzte, sage ich mal Trezor oder sonstiges und der
liegt dann bei der Staatsanwaltschaft. Da sind dann was wie 10, 20 Bitcoins drauf, weil
ich Robert Habeck beleidigt habe, liegt der bei der Staatsanwaltschaft. Erstmal die rechtliche
Situation, kann man das machen? Wie sieht es aus mit Verboten, die kommen könnten?
Eventuell Spekulation so ein bisschen und das Wiederbekommen der Assets, wenn sie mal
beschlagnahmt worden sind. Also ein generelles Verbot von Kryptowährungen
halte ich dafür, sind die schon zu präsent und auch die Lobby dahinter mittlerweile zu
rechtlich. Also da sehe ich keine Probleme. Wie ich vorhin schon gesagt habe, sind die
Börsen natürlich der BaFin verantwortlich gegenüber, die kann dort Lizenzen entziehen,
wenn die dementsprechenden Vorschriften, ich habe sie vorhin schon genannt, Geldwäsche,
Tourismusstudien oder eben auch die erwähnten Rücklagen und Sicherungen, die nicht erreicht
werden könnten, dort Lizenzen entzogen werden. Was jetzt die privaten Vermögenswerte angeht,
dann ist das wie mit allen anderen Vermögenswerten auch, man kann rechtswidrig erlangtes Vermögen
abschaffen. Das kann der Staat tun, das ist im Strafgesetzbuch geregelt, in den 73 Wortfolgenden.
Wenn das Vermögenswerte sind, die aus Straftaten herrühren, kann Vater Staat die einziehen.
Das kennt man schon, wenn er dann mit den Ferraris rumfährt, die sich von irgendwelchen
Klanmitgliedern eingezogen haben, dann ist das natürlich einfacher als mit Kryptowährungen.
Warum? Naja, die liegen entweder auf einem allgemein zugänglichen, auf einer Börse,
da müsste sie dann dort entweder extrapiert werden, also rausgenommen oder treuänderisch
verwaltet, was in der Regel passiert, oder man hat sie dann natürlich auf seinen individuellen
technischen Devices, da kann man sie dann faktisch schlicht einziehen. Auch da ist es
wieder eigentlich gar kein juristisches Thema, juristisch ist das relativ leicht, das ist
wie bei allen anderen Vermögenswerten auch geregelt, die können auch vorläufig erstmal
gesichert werden, also wenn es jetzt noch ein Ermittlungsverfahren ist, damit die dann
nicht am Ermittlungstag verschwinden, bevor es zu einer richtigen Einziehung kommt. Der
beste Schutz ist allerdings wirklich Schweigen, denn der Zugang, das Wissen drum, also der
faktische Zugang, das faktische Wissen darum, ist eigentlich das Geheimnis, das ihr habt.
Wenn die Staatsanwaltschaft oder das Finanzamt vor der Tür steht, erstmal nicht sagen,
den Anleute oder Steuerberater eures Vertrauens anrufen.
Das heißt im Großen und Ganzen jetzt erstmal durch strafbare Handlungen erzielte Kryptowährungen,
wie zum Beispiel, was ja vor kurzem war, bei Mubi2k bzw. Mubi4k, die jetzt auch, ich glaube
über eine Milliarde Verluste hat das Land Sachsen, ich weiß nicht, welches Land das
war, gemacht, mit entsprechend der zu frühen Veräußerung von den Bitcoins, die sie damals
von den Mubi4k bzw. Mubi2k Betreibern erhalten haben. Allgemeines Vermuten natürlich aktuell
noch nicht das Thema, aber was natürlich durchaus relevant ist, ist das Thema Sicherheit
und Schutz. Und da kann man natürlich ganz klar sagen, auch da muss man drauf achten,
das ist ja zum Beispiel auch bei unserem Kooperationspartner von Steuern mit Kopf, so bei Freedom24, wo
man immer sagt, dass diese Assets Sondervermögen darstellen. Das ist natürlich eine dieser
Thematiken, die ja auch beim Kreditwesengesetz geregelt sind. Zum Beispiel Aktien sind ja
bei jedem Broker eigentlich immer Sondervermögen, weil sie im Eigentum direkt des entsprechenden
Anlegers sind. Das war ja auch die rechtliche Frage, die bei FTX eben im Ausland in den
USA nicht geklärt war, wo man sagt, das kann zum Problem werden. Muss aber wahrscheinlich
nach den BaFin-Regularien oder sagen wir in der EU, wenn das der Fall ist, wahrscheinlich
dann so gegeben sein. Also wenn man es mal so sagt, ESMA ist glaube ich dann die europäische
Behörde und BaFin ist die deutsche Behörde. Richtig, ist grundsätzlich so, aber da fehlt
auch noch die höchstrichterliche, finanzgerichtliche Rechtsprechung. Das heißt, da gibt es noch
kein klares Regularium. Auch die Gesetzgebung hinkt dort hinterher. Verstehe, verstehe,
das heißt, und das ist auch der Tipp, den wir euch mitgeben, alles was nicht verboten
ist, ist erlaubt. Nutzt die Grauräume aus, fragt den Steuerberater, inwieweit man das
vernünftig machen kann. Da muss man glaube ich nichts herschenken und solange das nicht
geregelt ist und höchstrichterlich entgegen ist, legt man das zu seinem Grundgesetz. Genau,
richtig. Also wie gesagt, es gibt natürlich die Grundregel, solange es nicht verboten
ist, kann man es natürlich so weit machen. Das geht natürlich im Bereich der Steuergestaltung
als auch in der Ausnutzung von rechtlichen Graubereichen, die es ja gibt. Am Ende muss
man sagen, aktuell zumindest juristisch kein Verbot in Sicht. Es ist ja so, dass durchaus
auf EU-Ebene hier vor allem die immer stärkere Überwachung auch geplant ist. Das wissen
wir natürlich mit Blick auf Vermögensregister, was ja auch damals Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung
mit Blick auf Russland wieder ein Thema geworden ist, wo ja auch, ich glaube, Starnberger See
durchaus die einen oder anderen Villen dann durchsucht worden sind. Gleichzeitig muss
man aber sagen, gebt alles, wenn es steuerpflichtig ist, sauber an. Denn natürlich so, wenn ihr
es nicht tut, dann habt ihr natürlich eine Zielscheibe auf dem Rücken. Denn wie auch
zum Beispiel bei einigen Mandanten von uns in diesem Fall war, Bitcoin.de, Binance und
so weiter, sind natürlich aufgrund des Zugangs zum deutschen Markt verpflichtet, diese Daten
offen zu legen. Und es wird wahrscheinlich bei allen, die dann in Deutschland handelbar
sind, also an allen Börsen, wird es diese Verpflichtung geben. Das heißt, irgendwann
wird das Finanzamt auf euch zukommen. Spätestens natürlich mit DAC8, das 2026 hier in Kraft
dreht. Aber du hattest noch eine Frage, er antwortet.
Keine Frage. Es ist ja aus der praktischen Erfahrung, die wir beide da auch gemacht haben
in den letzten Jahren, in der Tat so, dass weder die Börsen noch so aufgestellt sind,
dass sie wirklich die Informationen, die das Finanzamt gerne hätte, in der dementsprechend
aufbereiteten Form direkt zur Verfügung stellen. Das heißt, da ist eine Menge, ich sage mal
so, dass die Finanzämter und gerade dort die zuständigen Sachbearbeiter einfach mit
dem Thema Gruppewährung noch nicht viel anfangen können. Überraschung, Überraschung. Insofern
macht es schon Sinn, wenn dort wirklich das Finanzamt und oder die Staatsanwaltschaft
vor der Tür steht, erstmal nichts zu sagen, sich mit dem Steuerberater und dann die Regeln
des Vertrauens auseinanderzusetzen. Denn diese Unwissenheit auf der einen Seite der Finanzämter
und eben das, ich nenne es mal ganz liebevoll, Chaos, was manche Börsen und Wallets da immer noch
verbreiten, kann zu einer Gemengelage führen, die am Ende dann euch auf die Füße steckt
und das wegfällt.
Ja, dann Urs, vielen Dank nochmal natürlich für das zweite Gespräch heute. Wenn euch
solche Themen auch natürlich nicht nur steuerrechtlich, sondern auch juristisch interessiert, dann
kommentiert natürlich gerne unten in der Kommentarspalte mit Fragen, Themen, wo ihr
mal gerne auch vielleicht mal ein juristisches Gespräch zwischen Steuerberatern und Rechtsanwalt
natürlich haben wollt. Das erste Video kam ja richtig gut an, wir werden es vielleicht
jetzt auch dieses Jahr noch zu ein, zwei weiteren Themen machen, vielleicht auch erst nächstes
Jahr. Aber wie gesagt, auch hier erstmal so das wichtigste Thema, was man zusammenfassen
kann. Zum einen natürlich, versicherungstechnisch ist vielleicht gerade ein bisschen Risiko
auch bei den Börsen im Markt. Klassischer Punkt hier natürlich, not your keys, not your
coins. Ganz klar aber auch, es ist aktuell kein Verbot irgendwie vorhanden, weil natürlich
auch die deutschen Börsen, also zum Beispiel der Finanzamt einer ein oder anderen, der
natürlich viel zu viel Geld auch daran verdient, dass hier wahrscheinlich ein Verbot kommen
könnte. Wenn der Finanzamt oder natürlich auch die Staatsanwaltschaft bei euch vor der
Tür steht, erstmal Mund zu, nicht beschweren, Durchsuchungsbeschluss, was wir das letzte
Mal schon hatten, einfach mal durchlesen, Rechtsanwalt des Vertrauens anrufen und sagen
hey, die stehen gerade bei mir hier, muss ich denen Kaffee anbieten oder kann ich die
wieder rausschmeißen? Das ist natürlich auch so ein Thema. Und bei Erbschaften und
Bedenkungen ganz wichtig natürlich auch darauf achten, das vielleicht nicht in Notarvertrag
mit reinschreiben, denn wie gesagt, wie gerade gesagt, da sind vor allem natürlich auch
die Rechnungen hoch. Manchmal kann dort vielleicht auch mal nicht alles ganz so sauber ablaufen.
Wie gesagt, kommentiert unten und ich wünsche euch natürlich einen schönen Dienstagnachmittag
und ansonsten natürlich, wenn ihr auch rechtliche Unterstützung, Gesellschaftsrecht, Kryptowährungen
oder auch in anderen Bereichen braucht, gerne einfach unten in die Infobox, da ist die Homepage
verlinkt und wie gesagt, wir arbeiten schon seit sehr vielen Jahren zusammen und haben
dort auch Kryptowährungen, Gesellschaftsrecht, Umwandlungen sehr, sehr gute Zusammenarbeit
geleistet und dementsprechend natürlich, lasst auch ein Abo da. Bis zum nächsten Mal.
Schönen Tag noch.
Danke Roland. Hat mich gefreut.