Umweltökonomische Fehlannahmen

Umweltökonomische Fehlannahmen

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8 Videoaufrufe·25.09.2024

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"Wenn eine Partei einer anderen durch eine Handlung einen Schaden zufügt, und wenn dies vor Gericht oder in einem Schiedsgerichtsverfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bewiesen werden kann, dann stünden der geschädigten Partei Abwehr- und Schadensersatzansprüche zu. Es dürften aber keine vernünftigen Zweifel mehr verbleiben, dass das Verhalten des Schädigers den Schaden bewirkt hat. Wenn nicht alle vernünftigen Zweifel ausgeräumt werden können, ist es jedoch bei Weitem besser, einen Schädiger nicht zu verurteilen, anstatt unsererseits jemandem absichtlich Schaden zuzufügen. Der Grundsatz des Hippokratischen Eides: ‚Zuallererst füge kein Leid zu!‘, muss auch für jeden gelten, der Recht anwendet oder vollzieht." (Murray N. Rothbard)

von Rainer Fassnacht:
https://www.misesde.org/2011/09/fassnacht-rainer/

HIER am 21. Juni 2024 als Artikel erschienen:
https://www.misesde.org/2024/06/umweltoekonomische-fehlannahmen/

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Titel-Foto: Adobe Stock Fotos (bearbeitet)

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